Menschenrechte - Ein Internationales Anliegen
Bis zum zweiten Weltkrieg war der Schutz der Menschenrechte vorwiegend eine nationale Angelegenheit. Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sind viele Übereinkommen und Verträge geschlossen worden, die sich an dieser Erklärung orientierten. Ziel ist die Verwirklichung der bürgerlichen und politischen sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Erklärung der Vereinten Nationen von 1948 ist die Basis für den internationalen Schutz der Menschenrechte und besteht aus 30 Artikeln. Diese 30 Artikel umfassen bürgerliche, soziale und politische Rechte. Jeder Mensch hat den Anspruch auf eine Gesellschaftsordnung, in der diese Rechte verwirklicht werden können.
Die Erklärung der Menschenrechte umfasst folgende Rechte:
- Schutz der menschlichen Person durch das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit und das Verbot der Sklaverei und der Folter.
- Verfahrensrechte, wie Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Anspruch auf ein faires, öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht.
- Bürgerliche Freiheitsrechte, wie das auf Eigentum, Gedanken -, Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie das Recht der freien Meinungsäußerung und Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
- Politische Rechte, wie das Recht, Asyl zu suchen, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und auf demokratische Teilhabe.
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie das Recht auf soziale Sicherheit, auf Arbeite und freie Berufswahl, auf Schutz der Familie, das Recht auf Gesundheit, Ernährung, Wohnung, das Recht auf Erholung und Freizeit, auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben.
Regionale Abkommen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 und die Sozialcharta von 1961 basieren auf dieser Erklärung.
Menschenrechtspakte
Um die allgemeine Erklärung der Menschenrechte rechtskräftig werden zu lassen, haben die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte verabschiedet:
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Diese beiden Pakte traten 1976 in Kraft und bilden zusammen mit der Erklärung den Internationalen Menschenrechtskodex.
Die UN - Menschrechtskonventionen
Seit 1948 haben die Vereinten Nationen rund 60 Menschenrechtsverträge und Menschenrechtserklärungen ausgearbeitet. Zu den wichtigsten Konventionen gehören die folgenden Übereinkommen: Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, gegen Folter und die Rechte des Kindes.
Die Erklärung über das Recht auf Entwicklung
"Der Mensch steht im Mittelpunkt der Entwicklung; er soll Teilnehmer und Nutzer dieses Rechtes sein", heißt es in der 1986 verabschiedeten Erklärung über das Recht auf Entwicklung der Vereinten Nationen. Das Recht auf Entwicklung ist ein unveräußerliches Menschenrecht. Jeder Mensch und jedes Volk hat den Anspruch auf eine wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Entwicklung und dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen.
Die Menschenrechtskonferenzen
Die Menschenrechtskonferenzen sind wichtig für die internationale Gemeinschaft, um sich auszutauschen und Aktionspläne zu verabschieden, durch die die Menschenrechtsnormen weiterentwickelt werden.
z.B.:
- 1993 kam die internationale Gemeinschaft in Wien zur Weltkonferenz über Menschenrechte zusammen. Die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte und die Notwendigkeit, jede Form des Rassismus, der Diskriminierung, des Fremdenhasses und der Intoleranz zu bekämpfen, wurden in der Wiener Erklärung im Aktionsprogramm betont.
- 2002 fand in New York der zweite Weltkindergipfel statt. Das Ergebnis der Konferenz war ein Aufruf an die Erwachsenen, auf die Rechte der Kinder zu achten.
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