Die Analyse und Bewertung der Angebote hat das Ziel, das für den Ausschreiber optimale Angebot herauszufinden.
Als Verfahren zur Unterstützung dieses schwierigen Entscheidungsprozesses bietet sich wiederum die Nutzwertanalyse an.
In der Phase der Vorstudie wurde die Nutzwertanalyse eingesetzt, um die optimale Lösungsvariante zu finden. Hier geht es darum, aus den unterschiedlichen Angeboten das am besten geeignete Angebot zu ermitteln.
Grundlage hierfür bilden die Anforderungen des Lastenheftes, aus denen die Bewertungskriterien für die Angebote abgeleitet werden.
Dieser Kriterienkatalog wird sehr umfangreich sein, so dass eine Unterteilung in mehrere Hauptgruppen empfehlenswert ist. Diese Hauptgruppen können wiederum in Untergruppen gegliedert sein (je nach Größe des Projekts). Um die Ausarbeitung zu erleichtern sollte die Gliederung der des Fragenkataloges der Ausschreibung entsprechen.
Einen schwierigen Punkt stellt sowohl die Gewichtung der Hauptgruppen und der einzelnen Kriterien, wie auch die Bewertung der Angebote dar, da diese meist nur subjektiv erfolgen kann.
Es sollte innerhalb der Projektgruppe ein Konsens über die Gewichtung der Kriterien und die Bewertung der Angebote angestrebt werden.
Die Entscheidung orientiert sich an der Relation zwischen Kosten und Nutzwert der einzelnen Angebote.
Ist die Entscheidung für einen Anbieter gefallen, so gilt es nun, die notwendigen Verträge abzuschließen.
Folgende Verträge können bei einem EDV - Projekt anfallen:
* Kaufvertrag, Mietvertrag oder Leasingvertrag für die Hardware;
* Überlassungsvertrag, Mietvertrag oder Leasingvertrag für die
Nutzung von Systemsoftware und Anwendungssoftware;
* Wartungsverträge für Hardware, Systemsoftware und
Anwendungssoftware;
* Versicherungsverträge zur Abdeckung von Risiken durch den
Einsatz von Hardware und Software.
* Vertrag über Beratungsdienstleistungen.
Diese Verträge regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Lieferant) und minimieren die verborgenen Risiken der Vertragspartner.
Die meisten Verträge haben folgende Gliederung:
- Vertragsart (Kaufvertrag, Mietvertrag....);
- Vertragspartner;
- Beschreibung des Vertragsgegenstandes (z.B. Bezug auf das
Lastenheft, Wartungsgegenstand);
- Definition der Schnittstellen (extern und intern)
- Angaben zur Übergabe und Übernahme
(z.B. Liefertermin, Installation, Testzeiten);
- Möglichkeiten der Schulung (z.B. Zeitpunkt, Ort, Umfang, ...);
- besondere Rechte des Käufers/Mieters, z.B. Nutzungsrechte
(einfache Nutzung, Nutzung im Konzern);
- Vertragsdauer und Kündigungsfristen;
- Angaben über das vereinbarte Entgelt (z.B. Transportkosten,
Installationskosten, Schulungskosten, .....);
- Angaben über mögliche Preisveränderungen während der Laufzeit
(z.B. Indexklauseln);
- Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen
(z.B. Eigentumsvorbehalt, Haftungsrückhalt, Vertragsgebühren);
- Gewährleistung, Konsequenzen bei Leistungsstörungen, Garantie
für die Versorgung mit Ersatzteilen;
- Angaben über Schadenersatz (z.B. Pönale für
Lieferzeitüberschreitung);
- Regelungen bei Leistungsverzug (z.B. Zahlungsverzug beim Mieter,
Überschreitung der Interventionszeit bei Hardwareproblemen);
- Vereinbarungen für Erweiterungen sowohl bei Hardware wie auch
Software;
- Regelungen zur Geheimhaltung
- Vorgehensweise bei Konkurs oder Liquidation (z.B. Hinterlegung
der Sourcecodes)
- Gerichtsstand
Die Erstellung von EDV Verträgen wird in vielen Fällen durch die bestehenden Geschäftsbedingungen der Lieferanten bestimmt.
Unabhängige Vereine und Institutionen (z.B. ÖCG Österreichische Computer Gesellschaft) haben für alle Bereiche Modellverträge erarbeitet, die darauf abzielen, einen allgemein gültigen Vertragsrahmen zu schaffen. Dieser Vertragsrahmen ist dann jeweils auf das konkrete Projekt abzustimmen.
|