Alles, was man bisher im Heimatland unbehindert tun konnte, kann man jetzt im ganzen Binnenmarkt tun, ein Gebiet neunmal so groß wie Deutschland. In diesem Raum kann man beliebig seinen Wohnsitz wählen, eine Arbeit annehmen, ein Geschäft eröffnen, an Kommunalwahlen teilnehmen, frei reisen, unter einiger weniger Bedingungen ein Studium beginnen oder sich zur Ruhe setzen.
Da seit dem 26.3.1995 "Schengen" in Kraft ist, kann man an jeder Stelle die Binnengrenzen ohne Personenkontrolle überschreiten, was Probleme für die innere Sicherheit eines Landes mit sich brachte (Unterschiedliches Asylrecht in den einzelnen Ländern, unterschiedliche Waffen- und Drogengesetze, rechtliche Fragen bei der Verfolgung von Straftätern über Grenzen). Darum darf jeder "Schengen"- Staat für befristete Zeit wieder Grenzkontrollen zu anderen "Schengen"- Staaten einführen, wenn es die nationale Sicherheit erfordert. Die Partnerstaaten müssen vorher unterrichtet werden.
Der Binnenmarkt bringt der Wirtschaft, aber auch dem Verbraucher große Vorteile, da Milliardenkosten für Grenzformalitäten beim In- und Export wegfallen, Produkte nicht mehr in verschiedenen Ausführungen für verschiedene Märkte hergestellt werden müssen, sich Entwicklungskosten für neue Produkte auf größere Stückzahlen verteilen. Dies führt zu einem vielfältigerem Angebot für den Verbraucher und der größere Wettbewerb im Binnenmarkt kann zu Preissenkungen führen.
Der Wettbewerb in der EU wird schärfer werden, die Freiheit der Arbeitsplatzwahl im Binnenmarkt bringt auch auf unseren Arbeitsmarkt größeren Wettbewerb. Damit es in krisenbedrohten Branchen nicht zu unzumutbaren Schwierigkeiten kommt, hat die EU Übergangsfristen eingeräumt. Beispielsweise in der Baubranche wird durch das Entsende- Gesetz sichergestellt, daß EU- Ausländer nur zu den bei uns geltenden Mindestlöhnen beschäftigt werden.
In einem Binnenmarkt müssen z.B. gentechnisch veränderte Lebensmittel ("Novel Food") oder Rindfleisch aus England gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher selber entscheiden kann, ob er diese Produkte kaufen möchte oder nicht. Dies wird eine Verordnung EU- weit vorschreiben. Es gibt aber einen EG-Vertrag, der es jedem Mitgliedstaat erlaubt, strengere Schutzmaßnahmen im Rahmen des Verbraucherschutzes zu erlassen. Das darf jedoch nicht dazu mißbraucht werden, daß ein Staat die Einfuhr von Waren verbietet, die in einem anderen EU- Land erlaubt sind und EU- Recht entsprechen.
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