Der WSA wurde 1958 durch die Römischen Verträge eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, Interessen verschiedener Organisationen (Gewerkschaften, Kammern, Arbeitgeberverbände,...) auf Unionsebene zu vertreten. Die Mitglieder geben unverbindliche Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission ab.
Die Mitglieder des Ausschusses entstammen den unterschiedlichsten Bereichen und vertreten Interessengruppen wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Landwirtschaft, Verkehr, Handel, kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe, Versicherungsvereine und Genossenschaften, Verbraucher und Umweltschutzverbände. Sie verteilen sich auf drei annähernd gleich große Gruppen: Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer ( Gruppe II) und Verschiedene Interessen (Gruppe III).
Die Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses werden in neun Fachgruppen diskutiert und ausgearbeitet. Diese ähneln Parlamentsausschüssen und benennen für jede Angelegenheit einen Berichterstatter und eine Arbeitsgruppe. Die Stellungnahmen werden auf den monatlichen Plenartagungen mit einfacher Mehrheit verabschiedet.
Mitglieder: 222, und zwar:
Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien je 24;
Spanien 21;
Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden je 12;
Dänemark, Irland, Finnland je 9;
Luxemburg 6
Amtszeit: vier Jahre
Arbeitsort: Brüssel, monatliche Plenartagungen
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