Setzt sich aus den Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Zu allgemeinen Fragen treffen sich die Außen- bzw. Europaminister, zu besonderen Fragen die zuständigen Fachminister. In diesem Gremium vollzieht sich der Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Länder und der Gemeinschaft. Das Ergebnis ist meist ein vernünftiger Mittelweg und wird einstimmig oder durch eine qualifizierte Mehrheit gebilligt. Der Rat (und nicht das Parlament) beschließt die allgemeinen und verbindlichen Rechtsvorschriften.
Er ist dabei jedoch auf die Vorschläge der Kommission angewiesen. Wenn er deren Vorschläge abändern will, muß er dies einstimmig tun. Er hat aber auch das Recht, von der Kommission die Vorlage von Vorschlägen zu verlangen. Außerdem ernennt der Rat die Mitglieder des Rechnungshofes und besitzt Kontrollrechte gegenüber der Kommission. Bei Rechtswidrigkeiten kann er den Europäischen Gerichtshof anrufen. Der Ratsvorsitz wechselt alle sechs Monate auf ein anderes Mitgliedsland.
Im Rat haben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien je zehn Stimmen, Spanien acht Stimmen, Belgien, die Niederlande, Griechenland und Portugal je fünf, Österreich vier, Dänemark und Irland je drei und Luxemburg zwei Stimmen.
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