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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die verfassung der weimarer republik



1. Analysieren Sie die Weimarer Verfassung hinsichtlich der Stellung der Staatsorgane und deren Kompetenzen im Verfassungssystem.
2. Nehmen Sie vergleichende Betrachtungen zwischen den deutschen Verfassungen von 1871, 1919 und 1949 vor.


1. Analyse der Weimarer Verfassung


Reichspräsident

 höchster Repräsentant des Staates
 direkte Volkswahl (auf 7 Jahre)
 Oberbefehl über Streitkräfte (Art. 47)
 ernennt und entlässt Kanzler und Minister (Art. 53)
 Notverordnungen mit Gesetzcharakter (Art. 48)
- kann als alleinige Person Gesetze ändern
- im Falle eines Notstandes: "Diktatur auf Zeit"
 kann Gesetze zum Volksentscheid bringen (wenn er oder Reichsrat nicht einverstanden) (Art. 73, 74)
 kann Reichstag auflösen (1 mal mit selben Grund) (Art. 25)
 vertritt Volk völkerrechtlich

Reichstag

 Zentralorgan der Weimarer Verfassung
 weniger Einfluss als Reichspräsident
 Recht auf Gesetzgebung

 Kontrolle der Exekutive
 Vetorecht auf Notverordnungen

 vertritt das Volk


Reichsrat

 Einspruchsrecht auf Gesetze (nur Vetorecht) (Art. 74)
 vertritt Länder
 schwache Kompetenzen  keine echte Vertretung der Länderinteressen


Kanzler / Minister


 geschwächte Position
 stehen zwischen 2 direkt gewählten Institutionen (Reichspräsident, Reichsrat)
 keine Rechte, schwache Stellung (findet sich in praktischer Politik wieder)
 bedarf Vertrauen von Reichstag und Reichspräsident (Abhängigkeitsverhältnis)

2. Vergleich der deutschen Verfassungen von 1871, 1919 und 1949

1871 1919 1949

Präsident Kaiser
 Oberbefehl über Streitkräfte

 direkter Einfluss auf Grenzen
 ernennt / entlässt Reichskanzler und Sekretäre
 beruft / schließt Reichstag, Bundessrat Reichspräsident
 Volkswahl auf 7 Jahre

 Oberbefehl der Reichswehr
 Notverordnungsrecht ?

Parteien -  Parteienpluralismus
 keine Sperrklauseln  Parteienpluralismus

 Sperrklauseln (5%)
Grundrechte  nicht in Verfassung verankert  nicht verstaatlicht
 Grundrechte aus Gesetzen  Gesetze aus Grundrechten
 bilden Verfassungsgrundlage
Volk  keine Volkssouveränität  Volkssouveränität durch Wahlrecht vorhanden
 Volksentscheide und -begehren
 wählt Reichstag und Länderparlamente  Volkssouveränität durch Wahlrecht vorhanden
 wählt Länderparlamente und Bundestag
Gewaltenteilung -  Exekutive: Reichsregierung (Reichspräsident, Reichsminister)
 Legislative: Reichstag, Reichsrat, Reichspräsident (in Notstandsituation), Volk (Volksentscheid)

 Judikative: Reichsgericht
Exekutive: Bundesrat Legislative: Bundestag

Judikative: Bundesverfassungsgericht
Sicherung der Verfassung ?  Verfassungsänderungen leicht möglich

 wehrneutrale Verfassung
 Beamte und Richter werden zur Verfassungstreue verpflichtet ?
Wahlrecht  Männer über 25 Jahren
 geheim, allgemein
 absolutes Mehrheitswahlrecht  Männer und Frauen über 20 Jahren
 allgemein, gleich, direkt und geheim
 Verhältniswahlrecht  jeder deutsche Bürger über 18 Jahre
 Verhältniswahlrecht

 
 

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