Spätestens seit 1941 gab es zahlreiche Verhaftungen der Edelweißpiraten. Die Ernsthaftigkeit dieser Lage macht die "Sonderkommission zur Kontrolle und Aufdeckung der, subversiven Machenschaften der Bündischen'"3, die von der Gestapo einberufen wurde, deutlich.
Durch diese Verhaftungen und die steigende Gewalt der NS vorzugsweise auch an den Fahrtenplätzen der einzelnen Gruppen stieg auch die Gewaltbereitschaft bei den Edelweißpiraten. Bei den Auseinandersetzungen an den Fahrtenplätzen hatten die Edelweißpiraten anfangs die Oberhand, da die Polizisten nicht mit der Masse der Jugendlichen rechnete, doch später konnten die Nationalsozialisten die Jugendlichen zumindest vertreiben.
Am 19.10.1944 schließlich schien der Gestapo die Gefahr der Edelweißpiraten so hoch, dass sie eine Verhaftung aller Jugendlicher, die als Edelweißpiraten bekannt waren, veranlasste.
Der meiner Meinung nach grausamste und auch umstrittenste Vorfall ereignete sich am 25.10.1944. An diesem Tag wurden einige der am 19.10.1944 festgenommenen Edelweißpiraten, darunter auch Mitglieder der Ehrenfelder Gruppe wie zum Beispiel Bartholomäus Schink, der zu diesem Zeitpunkt erst 16 Jahre alt war, an der Ecke Schönsteinstraße/Venloerstraße4 ohne Gerichtsverfahren gehängt. Dies sollte als Abschreckung gegen den noch stärker aufkommenden Widerstand unter der Bürgerschaft dienen. Die Edelweißpiraten wurden als Schwerverbrecher behandelt, die sie eigentlich nicht waren. Eine juristische Rechtfertigung dieser Vorgehensweiser lieferte Reichsjustizminister Thierack einen Tag nach der Erhängung. Dieser begründet das Vorgehen, indem er auf die zunehmende Cliquenbildung verweist, und dass die Verfahren gegen Cliquenmitglieder besonders schnell zu erledigen seien, damit der Zusammenhalt nicht unnötig gefördert werde.5
|