Der Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand wurde am 14.5.1955 in Warschau gegründet. Er wurde zwischen Bulgarien, der DDR, Polen, Rumänien, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Ungarn und Rumänien auf vorläufig 20 Jahre geschlossen. Er wurde 1975 um 10 Jahre und 1985 um 20 Jahre verlängert. Der Warschauer Pakt wurde hauptsächlich von der Sowjetunion gesteuert. Um Interessenkonflikte zu minimieren, Maßnahmen der UdSSR und anderer Mitglieder zu legitimieren und kleineren Staaten ein beschränktes Mitspracherecht zu gewähren, wurden wichtige Fragen der Blockpolitik im Rahmen des Warschauer Paktes behandelt und formal auch beschlossen.
Nachdem Albanien 1968, die DDR 1990 ausgetreten sind und der Ostblock politisch umgestaltet worden ist, beschlossen die Mitglieder am 1.7.1991 die endgültige Auflösung dieses Kollektivverteidigungsbündnisses.
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