. Unmittelbare Bundesverwaltung (durch eigene Organe vollziehen; Bundesregierung/Bundesminister unterstützt von den Ministerien und auch den Bundesbehörden (z.B. Finanzamt))
. Mittelbare Bundesverwaltung (Bund bedient sich der Organe der Länder: Bundesregierung/Bundesminister, unterstützt von den Ministerien, Landeshauptmann unterstützt vom Amt der LReg., Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.) und Bundesbehörden (insbesondere die Bundespolizeidirektion))
. Öffentliches Sicherheitswesen (BM für Inneres zuständig für Flüchtlingssachen, Asyl....; auf Landesebene gibt es die Sicherheitsdirektion - vom LH und Ministern ernannt, Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektion)
. Unmittelbare Landesverwaltung (Dinge die das Land selbst verwaltet; Landesregierung/Landesräte < unterstützt vom Amt der LReg.; Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.)
Organe des Landes können aber auch für den Bund tätig werden.
Manche Aufgaben werden von den Gemeinden vollzogen:
Dinge die im Interesse der Gemeinde liegen. (Baurecht (Baubewilligungen)
Eigener Wirkungsbereich: Gemeinde arbeitet selbständig, keine Weisungen vom Land
Übertragener Wirkungsbereich: Weisungen vom Land
Direkte Demokratie auf Verwaltungsebene
(keine Gesetze, deshalb kein Volksbegehren)
. Volksabstimmung (es wird abgestimmt ob Verwaltung etwas macht oder nicht)
. Initiativrecht (das gleiche wie Volksbegehren)
. Volksbefragung (steirische Volksbefragung)
. Petitions-, Auskunfts- und Beschwerderechte
Selbstverwaltung (=Gemeinde, seine Angelegenheiten selbst vollziehen)
. Subsidiaritätsprinzip (alles was untere Instanzen selbst machen können, sollen sie auch erledigen, alles andere an obere Instanzen abgeben)
. Weisungsfreiheit (unabhängig von Weisungen von außen z.B. Kammern; von außen darf niemand Weisungen geben (weder Land noch Bund)
. Aufsichtsrechte (Staat hat Aufsicht, dass Gesetze eingehalten werden und das die Gemeinde nicht bankrott geht)
. Demokratisches Prinzip (es muss überall Wahlen, Kammerwahlen, Wahlen an der Universität, Arbeiterkammerwahlen,....)
Erscheinungsformen der Selbstverwaltung
. Kommunale/territoriale Selbstveraltung (Selbstverwaltung der Gemeinden)
. Wirtschaftliche und berufliche Selbstverwaltung (Kammern: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Hochschülerschaft)
. Akademische Selbstverwaltung (Universität, Teil des Staates, dürfen aber ihre Sachen selber vollziehen)
. Soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsanstalten < keine Wahlen, Problem der nicht Legitimation)
|