Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Rückgabe der sicherheiten



Am Ende der Laufzeit des Darlehens ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung zu überreichen, damit der Grundstückseigentümer die im Grundbuch Abt. III eingetragene Grundschuld löschen kann.

7.1 Löschungsfähige Quittung
Mit Hilfe der löschungsfähigen Quittung bescheinigt der Gläubiger, dass keine Forderung besteht und die Grundschuld gelöscht respektive auf den Eigentümer umgeschrieben werden kann.

7.2 Löschungsbewilligung
Mit der Löschungsbewilligung gibt der Gläubiger zu verstehen, dass er die Löschung der Grundschuld bewilligt. Eine Umschreibung der Grundschuld auf den Grundstückseigentümer ist in diesem Fall nicht möglich.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Risikoarten
indicator Wie wird eine Währungsunion das Gesicht Europas verändern?
indicator Feststellung der Rechtswirksamkeit
indicator Other peacekeeping missions and the UNICEF
indicator Die EU- Kommission
indicator Kommunikation
indicator Die Europäische Zentralbank (EZB) - Einleitung
indicator Ausländische Kinder und Jugendliche
indicator Die wichtigsten Zinsarten
indicator Kollektives Arbeitsrecht


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution