Man versteht unter der Kommission die 20 Kommissare. Die großen EU- Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich stellen jeweils 2 Kommissare, die anderen jeweils einen Kommissar. Seit 1995 müssen sich die Mitgliedstaaten zuerst auf einen Kommissionspräsidenten einigen. Dieser bildet mit den Mitgliedstaaten eine Kommission. Das Parlament kann nur die gesamte Kommission akzeptieren oder ablehnen, die Kommissare werden von ihren nationalen Regierungen nominiert. Kommissare haben bei ihren Entscheidungen allein das Gesamtinteresse der Union zu wahren.
Die Kommission wird zur Exekutive gezählt, weil sie innerhalb der EU viele Aufgaben übernimmt, die sonst nationale Regierungen haben. Sie hat aber auch Legislative Gewalt, da sie über das ausschließliche Initiativerecht verfügt. Die Kommission entscheidet, welche Rechtsakte auf europäischer Ebene und in welchen Bereichen erlassen werden. Der Rat und das Parlament haben das Recht, von der Kommission Vorschläge zu verlangen. Die Position der Kommission gegenüber dem Rat ist zusätzlich gestärkt, weil der Rat Kommissionsvorschläge nur einstimmig abändern kann. Aber die Kommission kann jederzeit vor einem Ratsbeschluss ihre Vorschläge abändern oder auch zurückziehen.
Ein anderes Befugnis der Kommission sind ihre Kontrollrechte. Verstößt ein Mitglied gegen die Verträge, so schreitet die Kommission ein. Dies kann in letzter Konsequenz bis zur Klage eines Mitgliedes vor dem europ. Gerichtshof führen.
Sie hat aber auch politische Rechte. Der Präsident der Kommission ist Mitglied des europ. Rates
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