Was bedeutet Kriegsdienstverweigerung?
Der Kriegsdienstverweigerungsartikel im Grundrecht bedeutet, dass ein Wehrpflichtiger sich durch die Verweigerung vor dem Zwang bewahren kann, gegen sein Gewissen einen Menschen zu töten. Er kann jedoch ohne Benachteiligung im Anerkennungsverfahren aussagen, dass er die Bundeswehr für wichtig und unseren Staat für verteidigungswürdig hält. Er muß aber, wenn er den Kriegsdienst verweigert, einen Ersatzdienst, den Zivildienst, leisten, der aber in keinem Zusammenhang mit den Streitkräften oder dem Bundesgrenzschutz stehen darf. In der Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnung steht dies so: "Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten."
Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Nach der Neuregelung des Gesetzes, wonach der Zivildienst länger dauert als der Wehrdienst, wird die Freiwilligkeit länger zu dienen als eine wichtige Probe für die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung herangezogen. Schließlich gibt es genug Beispiele, dass ein Wehrpflichtiger den Wehrdienst nur vorzieht, da er 3 Monate kürzer ist.
Um Kriegsdienstverweigerer zu werden, muss man aber erst eine ausführliche Gewissens- entscheidung vorlegen können, die der Staat verlangen kann und muss. Es muss jedoch bei der Darlegung des Gewissens nicht zu einem Verfahren kommen. Als Probe auf die Gewissensentscheidung kann es aber auch knüppeldick kommen, denn wenn ein Gericht Zweifel an einer Darlegung hat, kann es den Wehrdienstverweigerer auch zu 24 Monaten Zivildienst "verdonnern". Wenn der Antragsteller den Zivildienst dann verweigert sieht man ja wie ernst er es gemeint hat.
1995 ist die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung auf die Rekordhöhe von mehr als 160.000 gestiegen. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst legt dies so da: "... Diese enorme Steigerung läßt sich so erklären: Zum einen entspricht die prozentuale Zunahme der Anträge in etwa der mehr getätigten Musterungen. Zum Andern werden mehr junge Männer tauglich gemustert. Es ist also kein Wandel bei den Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu sehen, schließlich haben wir dieses prozentuale Niveau schon seit der deutschen Wende."
1995 waren durchschnittlich 130080 Zivildienstplätze besetzt.
Eine Gewissensbegründung ist nach dieser Seite beigefügt!
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