- Reichsoberhaupt - Kaiser der Deutschen
- Regierung - Reichskanzler
- Gesetzgeber -Deutscher Reichstag
- Gerichtsgewalt - Reichsgerichtshof
- Bewaffnete Macht - Wehrmacht
- Das Reichsvolk.
[Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist aufgegeben und in ein System der Gewaltengliederung überführt.
Das Reichsoberhaupt, der Kaiser der Deutschen, verkörpert die Einheit der Staatsgewalt. Nach dem Genossenschaftsprinzip ist er aber dem deutschen Volk verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit findet in einem System von Konsultationspflichten, sowie in Initiativ- und Interzessionsrechten anderer Organe des Reiches, und schließlich in der Möglichkeit, den Kaiser abzusetzen, seinen Ausdruck.
Die Selbstherrlichkeit liegt nicht beim Kaiser, sondern beim Reichsvolk in seiner organischen Gliederung und Verfaßtheit.
Der Kaiser ist aber Herrscher und nicht nur oberster Funktionär eines anonymen Entscheidungssystems im Sinne der \"organisierten Verantwortungslosigkeit" (R. Bahro).
Sein natürlicher Wille ist die Quelle des Reichswillens (sic volo sic jubeo)
Das Reichsvolk ist als Gewalt des Einheitsstaates aufzuführen, weil es unter bestimmten Umständen gesetzgebende Gewalt unmittelbar ausübt.]
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