Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks stellten die zehn mittel- und osteuropäische Staaten des "Europa-Abkommens" Beitrittsgesuche zur EU: Ungarn und Polen 1994, Rumänien, die Slowakei, Lettland, Estland, Litauen und Bulgarien 1995, die Tschechische Republik und Slowenien 1996. Zuvor schon hatten Beitrittsgesuche gestellt: die Türkei (1987; 1997 suspendierte die Türkei, die nach Ansicht der EU vor allem die politischen Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht erfüllte, den Dialog mit der EU; 1999 erhielt die Türkei wieder offiziell den Status eines Beitrittskandidaten, Verhandlungen wurden aber noch nicht aufgenommen), Zypern (1990), Malta (1990; 1996 zog Malta sein Gesuch zurück, erneuerte es jedoch im September 1998 wieder), die Schweiz (1992; ihr Antrag ruht seit dem ablehnenden Referendum zum EWR 1992; 2001 entschieden die Schweizer zudem in einer Volksabstimmung gegen die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen) und Norwegen (1967; der Beitritt scheiterte bislang an Volksabstimmungen in Norwegen).
Am 31. März 1998 nahm die EU Beitrittsverhandlungen mit zunächst sechs der beitrittswilligen Länder auf: mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern; im Februar 2000 folgte der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit sechs weiteren Kandidaten: Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakei und Malta. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der EU sind allgemein innere Stabilität, demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung und Achtung der Menschenrechte, eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, den Verpflichtungen und Zielen, die aus einer EU-Mitgliedschaft resultieren, nachzukommen; darüber hinaus muss das beitrittswillige Land den Großteil der etwa 20 000 Rechtsakte der EU übernehmen bzw. die eigene Rechtsordnung dem EU-Recht angleichen. Die EU unterstützt den Beitrittsprozess der mittel- und osteuropäischen Länder durch das PHARE-Programm (Poland Hungary Aid for the Reconstruction of the Economy), durch das vor allem der Aufbau der notwendigen Verwaltung und die für die Übernahme des EU-Rechts notwendigen Strukturen finanziert werden.
Zur Vertiefung der Beziehungen der EU zu den Beitrittsländern institutionalisierte die EU Ende 1997 die so genannte Europakonferenz der Staats- und Regierungschefs bzw. Außenminister der EU-Staaten und der Beitrittsländer, die erstmals im März 1998 stattfand (ohne Beteiligung der Türkei). Die Europakonferenz dient in erster Linie der politischen Konsultation und behandelt Fragen von beiderseitigem Interesse, so z. B. Themen aus den Bereichen GASP und JI. In einem Zwischenbericht bescheinigte die Europäische Kommission Ende 2001 allen zwölf Beitrittskandidaten gute Fortschritte und stellte zehn der Beitrittsländer (Bulgarien und Rumänien waren ausgenommen) eine Aufnahme in die EU bis zum Jahr 2004 in Aussicht
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