Unter dem Kapitaldienst ist der Betrag zu verstehen, den der Darlehensnehmer monatlich für die Zinsen und die Tilgung zu entrichten hat.
Bei der Rückzahlung eines Darlehens sind drei Tilgungsarten möglich.
6.1 Annuitätendarlehen
So gibt es das Annuitätendarlehen, auch Tilgungsdarlehen genannt, welches sich durch eine gleichbleibende Annuität über den vereinbarten Zeitraum auszeichnet. Hierbei werden die ersparten Zinsbeträge der Tilgung zugerechnet, so dass mit dem Verlauf der Zeit die Zinsbelastungen sinken und die Tilgungsraten steigen.
6.2 Abzahlungsdarlehen
Bei dem Abzahlungsdarlehen (Ratendarlehen) bleiben dagegen die laufenden Tilgungsbeträge konstant, so dass die Annuität aufgrund der sinkenden Zinsbelastungen geringer wird.
6.3 Festdarlehen
Das Festdarlehen (Fälligkeitsdarlehen) beinhaltet in seiner Annuität keine Tilgungsleistungen, sondern lediglich die anfallenden Zinsen. Die Darlehenssumme wird erst zum Ende des Darlehenvertrages fällig. Bei dieser Tilgungsart verlangt der Darlehensgeber i.d.R. den Abschluss einer Kapitallebensversicherung sowie die Abtretung des Anspruchs auf die Versicherungssumme.
|