. Bezeichnung der Stelle
Kennzeichnung der Stelle aufgrund der Funktion (z.B. Leiter der Kalkulation, Systemprogrammierer). Dazu ergänzend der Unternehmensbereich, Abteilung, Gruppe, Sachgebiet (z.B. Sachbearbeiter der Einkaufsabteilung Rohstoffe). Eventuell vorhandene Ordnungsziffer oder Kennziffern sollten angeführt werden.
. Rang des Stelleninhabers
Dies sind im Unternehmen verwendete Dienstrangbezeichnungen (z.B. Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter, Hauptgruppenleiter).
. Unterstellung
Dies ist die fachliche und disziplinäre Unterstellung. Sie kann sich auf einen oder mehrere Vorgesetzte beziehen.
. Überstellung
Hier sind, entsprechend der Unterstellung, die Mitarbeiter anzuführen, die unmittelbar dem Stelleninhaber unterstellt sind. Bei der Unterstellung ist zu unterscheiden zwischen:
Linienfunktion: Die unterstellten Mitarbeiter entscheiden selbst im
Rahmen ihres Delegationsbereiches. Der Vorgesetzte übt Dienstaufsicht
und Kontrolle aus.
Stabfunktion: Die Mitarbeiter informieren und beraten den
Vorgesetzten.
Dienstleistungsfunktion: Der Vorgesetzte entscheidet über die
Inanspruchnahme der Dienstleistung.
. Ziel der Stelle
Sie beinhaltet die knappe und aussagefähige Formulierung der Zielsetzung der Stelle und bildet damit die Basis für die Erfolgskontrolle durch den Vorgesetzten und die Selbstkontrolle des Stelleninhabers.
. Stellenvertretung
Vertikale Vertretung: Vorgesetzter/Untergebener
Horizontale Vertretung: Stelleninhaber gleicher Ebene
Umfang und Art der Vertretung sind dabei zu berücksichtigen.
. Aufgaben der Stelle
Alle Aufgaben, die der Stelleninhaber zur Erreichung des Stellenziels zu erfüllen hat.
Allgemeine Aufgaben: Beschreibung der täglich und periodisch wiederkehrenden Aufgaben.
Mögliche Gliederung in:
Linien-,
Stabs- und
Dienstleistungsfunktionen
sowie zeitlich in tägliche, wöchentliche etc. Aufgaben
Dabei ist klar anzuführen, ob der Stelleninhaber die Aufgabe selbst durchzuführen hat oder nur für die Erfüllung der Aufgabe verantwortlich ist.
Sonderaufgaben: Sie ergeben sich aus besonderen Sachzusammenhängen und nicht aus Terminen.
Aus den Fach- und Sonderaufgaben ergeben sich die Kompetenzen und die Verantwortungen der jeweiligen Stelle.
. Besondere Befugnisse
Befugnisse, die sich über seine aus der fachlichen und personellen Stellung ergebenden Entscheidungsrechte hinaus erstrecken.
. Schriftliche Information der Stelle
Berichte, Mitteilungen, Statistiken usw., untergliedert nach dem zeitlichen Anfall, die der Stelle zugehen und von dieser ausgehen.
. Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Es sind die Aufgaben sowie die Art (informierende, koordinierende, beratende, mitentscheidende, ausführende) der Zusammenarbeit genau zu beschreiben.
. Mitarbeit in Gremien
Dabei ist die Mitarbeit in inner- und außerbetrieblichen Ausschüssen, Kommissionen etc. soweit möglich örtlich und zeitlich anzugeben.
. Einzelaufträge
Aufgaben, die außerhalb des fachlichen Aufgabengebietes der Stelle liegen. Dies sind im besonderen unvorhergesehene Aufgaben, die sich nur aus der Vergangenheit ableiten lassen.
. Anforderungen an den Stelleninhaber (Anforderungsprofil)
Es sind Anforderungen zu definieren, die für eine bestmögliche Wahrnehmung der Stellenaufgaben erforderlich sind:
Fachkenntnisse
berufliche Vorbildung
Erfahrung
persönliche Eigenschaften
. Bewertungsmaßstäbe für die Leistung
Wird die Stellenbeschreibung auch zur Arbeits- und Leistungsbewertung herangezogen, so sind Leistungsstandards in die Stellenbeschreibung aufzunehmen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Stellenbewertung.
Aussagefähige Stellenbeschreibungen bedürfen einer vorhergehenden, detaillierten und vollständigen Aufgabengliederung des Untersuchungsbereichs. Sie sind allen betrieblichen Veränderungen im Zeitablauf anzupassen. In der Regel ist eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre durchzuführen.
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