Um seine Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisstabilität, durchführen zu können, muss die EZB unabhängig von politischen oder anderen Einflüssen sein.
Man unterscheidet:
4.1 Operative oder Funktionelle Unabhängigkeit Das bedeutet, dass die EZB bei der Entscheidung hinsichtlich der Methoden mit der sie ihren Auftrag durchführen möchte frei ist. Die Hauptaufgabe ist die Geldwertstabilität, die Wirtschaftspolitik darf nur unterstützt werden, wenn dies zu keinem Konflikt mit dem primären Ziel führt.
4.2 Institutionelle Unabhängigkeit
Das bedeutet, dass die EZB und die Nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. Die EZB darf nicht die Defizite im Haushalt der Gemeinschaft oder eines Mitgliedslandes finanzieren.
4.3 Finanzielle Unabhängigkeit
Das heißt, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann.
4.4 Personelle Unabhängigkeit
Um die Unabhängigkeit des Führungspersonals zu gewährleisten:
kann ein Mitglied des EZB-Rates nur bei schwerwiegenden Gründen auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums durch den ··Europäischen Gerichtshof enthoben werden
ist eine zweite Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ausgeschlossen
wird das Führungspersonal für einen möglichst langen Zeitraum gewählt (EZB-Präsident: 8 Jahre, Präsidenten der Nationalen Zentralbanken mindestens 5 Jahre)
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