Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Innere struktur der krankenkassen



- die KKs sind nach ihrer gesetzlichen Def. "rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung"

- Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat,

- dieser wird alle 6 Jahre von Versicherten und Arbeitgebern gewählt

- für die Besetzung gilt der Grundsatz der Parität, d.h. jeweils die Hälfte der Sitze entfällt auf die beiden Gruppen der Versicherten und Arbeitgeber

- bei den Ersatzkassen besteht der Verwaltungsrat ausschließlich aus Versichertenvertretern

- der Verwaltungsrat wählt den vorstand, überwacht diesen und trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind

- er beschließt die Satzung der KK und entscheidet über freiwillige Versicherungsleistungen und die Höhe der Beiträge

- der vorstand ist für das gesamte operative Geschäft und alle Verwaltungsangelegenheiten zuständig

- er besteht je nach Größe der Kasse aus einem, zwei oder drei Mitgliedern

- die Wahl eines Mitgliedes erfolgt auf 6 Jahre und setzt bestimmte berufliche Qualifikationen voraus

- die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus

- der Verwaltungsrat kann ein Vorstandsmitglied auch vor seinem Amtsende abberufen, wenn es sich als unfähig zur Geschäftsführung erweist

- aufgrund des Wettbewerbs um die Mitglieder versuchen die Kassen bereits seit Jahren sich von behördenähnlichen Institutionen zu modernen Dienstleistungen zu verwandeln



Aufsicht über die Krankenkasse



- jede KK unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht

- für bundesweit tätige KKs übt das Bundesversicherungsamt in Berlin Aufsicht aus

- Aufsichtsbehörden für die nur auf Landesebene tätigen KKs sind die Landessozialminister

- neben der Rechtsaufsicht unterliegen die KKs einer Wirtschaftlichkeitsprüfung

- wegen der Selbstverwaltung muss den KKs bei einer solchen Prüfung ein gewisser Beurteilungsspielraum verbleiben







Verbände der Krankenkassen



- AOKs, BKKs und IKKs haben sich auf Landes- und Bundesebene jeweils zu verbänden zusammengeschlossen, um die sozialpolitischen Interessen zu vertreten

- daneben besteht die wichtigste Funktion darin, mit Ärzten und sonstigen Leistungserbringern Verträge über die medizinische Versorgung ihrer versicherten abzuschließen

- die verbände der Eks haben die gleiche Funktion, bestehen aber nur auf Bundesebene

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Vertriebskanäle
indicator Wichtige Elemente
indicator Geschichtliche Entwicklung der Frankfurter Schule
indicator Ziele und der Erfolg
indicator Kennzeichnung von Lebensmitteln:
indicator Begriff und Gliederung der Steuer
indicator Die Aufgaben der OeNB im ESZB
indicator Die Rolle der Bundesländer im Rahmen der letzten
indicator Arbeitslosigkeit - Hartz 4
indicator Peking-Küche:


Datenschutz
Zum selben thema
icon Buchführung
icon Kont
icon Arbeitslosigkeit
icon Handel
icon Ökonomie
icon Kosten
icon Rationalisierung
icon Umsatzsteuer
icon Steuern
icon Aktien
icon Kredit
icon Lohn
icon Euro
icon Bildung
icon Tarifrecht
icon Wettbewerb
icon Dividende
icon Vertrieb
icon Verpflichtungen
icon Sicherheit
icon Management
icon Gesellschaften
icon Inventur
icon Bank
icon Vollmachten
icon Marktforschung
icon Umstellung
icon Preis
icon Kaufvertrag
icon Globalisierung
icon Kapitalismus
icon Anleihen
icon Finanz
icon Regierung
icon Börse
icon Verhandlungen
icon Inflation
icon Versicherung
icon Zielgruppen
icon Valuten
icon Karte
icon Förderungen
icon Kalkulation
icon Politik
A-Z wirtschaft artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution