1.4.2.1 Allgemeines
Der EU-Haushalt dient zur Finanzierung einer Reihe europäischer Maßnahmen, nimmt sich aber im Vergleich zum Staatshaushalt der Mitgliedsstaaten sehr bescheiden aus. Die größten Ausgabeposten sind die Landwirtschaft und die Regionalförderung. Die EU-Mitgliedsstaaten tragen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft zum EU-Haushalt bei.
Im Jahre 1998 belief er sich auf insgesamt 91 Mrd. ECU. Dies entsprach etwa 2,5% der öffentlichen Ausgaben der EU-Staaten.
In den 70er und 80er Jahren wurden oft mehr als zwei Drittel der verfügbaren Budgetmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufgewendet. Dank der im Mai 1992 beschlossenen GAP-Reform ist der Anteil der auf die Landwirtschaft entfallenden finanziellen Verpflichtungen der Europäischen Union auf knapp unter 50 % zurückgegangen. 1995: Die Agrarausgaben beliefen sich auf rund 38 Mrd. ECU (49,5 % der Gesamtausgaben). 1998 beanspruchte die GAP 40 Mrd. ECU bzw. 47% des Haushalts.
1.4.2.2 Die Bergbauern
Die Direktzahlungen für Bergbauern und Landwirte in sonstigen benachteiligten Gebieten wurden auf rund 3 Mrd. S aufgestockt. Damit konnte sichergestellt werden, daß keine Schlechterstellung in der Förderung der Bergbauern als Folge des Beitritts eingetreten ist, sondern daß sogar bei vielen Bergbauern die Förderung wesentlich verbessert werden kann.
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