Die WIPOL hat 3 Inhalte:
1.) Verfassung
2.) Ziele
3.) Ablauf
Sie besteht aus den 3 Bereichen:
1.) Ordnungspolitik
2.) Ablaufpolitik = Prozeßpolitik
3.) Strukturpolitik
ad 1.) Ordnungspolitik:
im mikro und makroökonomischen Bereich müssen dauernd zahlreiche Entscheidungen getroffen werden.
All diese Entscheidungen in einen einheitlichen Wirkungszusammenhang zu bringen, ist Aufgabe der Ordnungspolitik. Sie erstellt den Rahmen, die Spielregeln für einen geordneten Ablauf der Wirtschaft! Das Ergebnis ist die Rechtsordnung.
Mikroordnungspolitik:
Produktionsverfassung: Regelung der Eigentumsfrage
Leitung des Unternehmens (Haftung)
Betriebsverfassung
Marktverfassung: Zulassung zu den Märkten:
Preisbildung
Bestimmungen gegen Marktversagen
Makroordungspolitik:
Geldverfassung: Regelung der Geldschöpfung
Regelung des Kreditwesens
Außenentwicklung der Währung
Haushaltsverfassung: Grundsätze der Besteuerung
Budgetgrundsätze
Finanzkompetenz
Mesoordnungspolitik:
liegt zwischen Mikro und Makro-OP.
ad Produktionsverfassung: = Rahmenbedingung der Produktion.
a.) Regelung der Eigentumsfrage:
Es gibt einen öffentlichen (in Ö. sehr groß) und einen privaten Bereich. Die Eigentumsfrage befaßt sich mit der Verfügung über Produktionsmittel auf Grund von Eigentumsrechten, also mit der Entscheidungsbefugnis.
Privateigentum: Einzelperson, Gruppen;
Öffentliches Eigentum = Gemeinwirtschaftlicher Sektor: hierher gehört besonders die
Versorgungswirtschaft.
Nach dem Krieg wurden folgende Betriebe durch Verstaatlichungsgesetze (VG) durch die öffentliche Hand beschlagnahmt:
1. VG: 1946, Grundstoff und Schwerindustrie (Elektro- , Eisen- , Stahl ,...) Aktienbanken (ÖCI, Länderbank, CA). Durch die Banken wurden indirekt auch Betriebe wie Jenbacher und Semperit verstaatlicht.
weiters: Wagonbau, Chemie Linz, Verkehr (DDSG),...
2. VG: 1947, Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft.
Verbundgesellschaft: 100% staatlich, jetzt teilprivatisiert. Landesgesellschaften: gehören Ländern. Sondergesellschaften: 50% Staatsbeteiligung.
Der gemeinwirtschaftliche Sektor ist ein Drittel der österreichischen Wirtschaft. Er umfaßt:
Monopolbetriebe: = Regiebetriebe. Von der öffentl. Hand in eigener Regie
geführte Betriebe. Der Staat ist alleiniger Anbieter. Bsp.: Tabak, Salz, Branntwein, Glücksspiel,....
Bundesbetriebe: ÖBB, Post, Hauptmünzamt, Theater, Apotheken, Staatsdruckerei,....
Daneben viele Betriebe der Länder und Gemeinden, besonders Infrastruktureinrichtungen.
Genossenschaften: gehören sie zum gemeinwi. Bereich?
umstritten, aber: Genossenschaft = Selbsthilfe
gemeinwi. Bereich = Fremdhilfe
b.) Leitung des Unternehmens: betrifft besonders die Haftung, ist im Zusammenhang mit dieser Diplomprüfung nicht wichtig und zu vernachlässigen.
c.) Betriebsverfassung = Arbeits und Sozialverfassung.
Schon die Verfassung beschäftigt sich mit Arbeitsrecht (Recht zur Vereinigung, Freiheit bei Wahl des Berufes,..). Die zentralen, wichtigen Bestimmungen enthält jedoch das Arbeitsverfassungsgesetz (Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform, Bestimmungen über Krankheit, Alter, Arbeitgeber - Arbeitnehmerverhältnis, u. ä).
Gesetz steht über Tarifvertrag und Betriebsvereinharung, tritt nur außer Kraft, wenn Tarifvertrag für Arbeitnehmer günstiger ist. Das Gleiche gilt für das Verhältnis Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung.
ad Marktverfassung: = Normen und Institutionen, die das Marktgeschehen betreffen
a.) Zulassung zu den Märkten: Prinzip der offenen Märkte = Gewerbefreiheit
Die Gewerbefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der freien Marktwirtschaft und entstand zur Zeit des Liberalismus im 19. Jh.; Sie war eine Reaktion auf den Zunftzwang und Voraussetzung für die Konkurrenzwirtschaft. Entwicklung: Zünfte, Innungen und Gilden gehen zurück auf die mittelalterliche Ständeverfassung. Sie waren freiwillige Zusammenschlüsse von Personen zur Beherrschung des Marktes. Obwohl eine sogenannte Bannmeile ihr Herrschaftsgebiet auf die umliegende Gegend ausdehnte, gelang nie eine vollständige Monopolisierung (Pfuscher = Störer).
Ihre Aufgaben waren:
Preisbestimmung: gerechte Preise, bei zu hohen Preisen griff Obrigkeit ein.
Herstellung gleicher Chancen und Startbedingungen.
Festsetzung der Löhne, Arbeitszeit,...
Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb
Träger von Kollektivmaßnahmen
Vorläufer der Sozialversicherung
aber: Zunftwesen entartete, Wettbewerb wurde ausgeschaltet, der Marktzutritt wurde vermögensabhängig,
Privilegienwirtschaft ==> Verfall, Auflösung der Zünfte.
1859: öst. Gewerbeordnung beseitigt Reste der Zunftverfassung ("Schandtat des Liberalismus" genannt).
freie Gewerbe: anmeldepflichtig
konzessionierte Gewerbe: Bewilligung
1883: Ausbau der Gewerbefreiheit, Dreiteilung: freies/konzessioniertes/handwerksmäßiges Gewerbe
1907: gebundenes G., es bedurfte Befähigungsnachweis.
1933: Sperrverordnung: Schließung des Marktes, Gründung und Erweiterung von Betrieben verboten.
1934: Untersagungsgesetz: man muß warten, ob Gründung eines Betriebes untersagt wird (statt SperrVO.).
1953: Untersagungsgesetz aufgehoben, neue Gewerbsordnung entscheidet über Zulassung,
1957: Reform der Gewerbeordnung; Erleichterung des Marktzutrittes. Beschränkung nur im öffentl. Interesse. Absolute Gewerbefreiheit ist unmöglich (Bsp.: Waffenhandel), daher verlangt man häufig einen Befähigungsnachweis(= Anpassungsintervention). Es kommt zu einer Selektion der Anbieter und Qualitätssteigerung der Güter. Die Prüfungen sind aber nicht unumstritten!
1973: öst. Gewerbeordnung: war \"Schwergeburt", 8-jährige Tätigkeit einer Kommission(von NR eingesetzt). Schon 1966/68 werden 3 Teile der Neufassung der Gewerbeordnung zur Diskussion gestellt. Ziel: Liberalisierung, aber auch Beschränkungen aus Gründen der Leistungssteigerung und der öff. Sicherheit. Ein Mindestmaß an Beschränkungen, um Gewerbefreiheit nicht durch übertriebene Liberalisierung zu gefährden.
b.) Preisbildung: siehe Paritätische Kommission, freie Marktwirtschaft.
Agrarmarktordnung: Komplex der interventionistischen Maßnahmen zugunsten der Bauern. Sie betrifft die Einkommensverteilung und sicherstellung, aber auch die Schaffung von Mindestpreisen.
c.)Wettbewerbsordnung: = Bestimmungen gegen das Marktversagen.
Es ist die Förderung der die Wettbewerbsfreiheit regulierenden Mittel.
ca.)Kartellgesetze:
zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen.
Kartelle: sind Marktordnungsbestände (nur wirksam, wenn 75% der Marktanteile).
man unterscheidet:
- Zusammenschluß einer Branche (oligopolmäßig)
- Kollektives Monopol
Einteilungskriterien:- personell: Submissionskartell;
- räumlich: nat. und internat. Kart.(OPEC);
- nach Zielen: Verhinderung von ruinösen Marktlagen;
- nach Form: Kartelle niederer Ordnung (einheitl. Preiskalkulation, einheitl. Kontingente, Zahlungsform, Lieferung);
Kartelle höherer Ordnung = Syndikate (Marktbelieferung über
eigene Verkaufsorganisation)
Kartelle entstammen einem ordnungspolitischen Problem, und zwar dem Konflikt zwischen Wettbewerbs und Vertragsfreiheit. Heute steht die Wettbewerbsfreiheit über der Vertragsfreiheit.
Kartellpolitik: richtet sich gegen zuwenig Wettbewerb, gegen die Ausschaltung des Wettbewerbes. Es gibt- 2 Grundhaltungen des Staates, dieses Problem zu lösen:
Verbotsprinzip: in der BRD (+DDR)
Mißbrauchsprinzip: in Ö., Unternehmer dürfen Kartelle bilden, wenn sie dieses Recht nicht
mißbrauchen.
Entwicklung:
1870 Koalitionsgesetz;
1938 Übernahme der deutschen Kartellverordnung;
1951 erstes öst. KartellG (nach Ablauf der staatlichen Preispolitik und Angebotskontrolle).
1958 Novelle: stillschweigende Abkommen werden zum Kartell gezählt, auch wirt. und gesellschaftl. Druck. Vertragskartell durch Geltungskartell erweitert
1962: selbst unverbindliche Richtpreise von Innungen sind dem Registrierungszwang unterworfen (unverbindlich = Verbandsempfehlung).
neues Kartellgesetz 1972: Anpassung an europ. Wettbewerbsordnung.
bis dato gibt es 80 registrierte Kartelle in Ö.; In Ö. gibt es viele mono und digopolistische Marktformen. Der Begriffsinhalt wurde ausgedehnt auf alles, auf was ein wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden kann, er umfaßt Verträge, Absprachen, Empfehlungen, abgestimmtes Verhalten; Übergang von der:
Gegenstandstheorie: ob Gegenstand eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt
zur ==> Folgetheorie: ob Gegenstand eine Wettbewerbsbeschränkung zur Folge hat.
Nettopreisverordnung durch den Handelsminister.
Marktbeherrschende Unternehmen: Unternehmen, die eine Monopolstellung haben.
Vertikale Preisbildung: = Preisbildung der 2. Hand; ist die Preisbildung vom Erzeuger bis zum letzten kleinen Händler.
Paritätischer Ausschuß für Kartellangelegenheiten: erstellt Gutachten, ob Kartellbildung gerechtfertigt ist. Für die Zulassung gibt es 3 Voraussetzungen (Prinzipien):
Mißbrauchsprinzip
Publizitätsprinzip: Registrierungspflicht;
Prinzip der Ermöglichung des Wettbewerbs (= Kartellfreiwilligkeit);
Bundesgesetz 77: zum Nahversorgungswettbewerbsgleichgewicht; Kleinhändler werden zunehmend durch Supermärkte ausgeschaltet; als Gegenmaßnahme schuf man dieses Gesetz, das nicht nur die Situation der Kleinhändler verbessern, sondern auch die Nahversorgung garantieren soll. Es enthält:
Bestimmungen über kaufmänn. Wohlverhalten
Diskriminierungsverbot
Kontrahierungszwang(Lieferpflicht)
Versorgungspflicht
==> Gleiche Wettbewerbschancen für Kleinhändler und Supermarkt!! Bei Bruch ist Kartellgericht zuständig! Das Einlieferamt muß alle Wiederverkäufer bei sachl. gleichen Voraussetzungen durch gleiche Bedingungen beliefern, bei:
- Beeinträchtigung der Nahversorgung
- Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhändlers.
Theorie der gegengewichtigen Marktmacht (contervailing power).
Marktmacht von Haus aus Gegengewicht
Unternehmer Gewerkschaften
Industrieangebot Nachfragemacht des Handels
cb.)UWG
= Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
enthält Bestimmungen gegen ruinöse Konkurrenz (Bsp.: unlautere Zusatzleistungen beim Kauf eines Produktes).
Ad 2. Ablaufpolitik:
Zur Ablaufpolitik (Prozeßpolitik) zählt man alles, was den Ablauf der Wi. beeinflußt, wie z.B. Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur, preispolitische, fiskalpolitische, monetäre Maßnahmen. Für diese Maßnahmen hat die Ordnungspolitik die Grundlage geschaffen.
Ad 3. Strukturpolitik:
Die Struktur ist die Art, wie die einzelnen wi. Größen, die Strukturelemente, zu einem Ganzen gefügt werden. Zuerst muß man eine Strukturanalyse durchführen..
Elemente der Strukturanalyse:
- Bevölkerung (Verteilung, Wanderung)
- Technik
- Soziale Ordnung
- Wirtschaftsraum (Lage, Bodenqualität, Rohstoffe, etc....)
Strukturgliederung:
l.) Produktionsstruktur
2.) Branchenstruktur
3.) sektorale Struktur
4.) regionale Struktur
a.) Produktionsstruktur: Bsp.: Fremdenverkehr;
b.) Branchenstruktur: Kleinbetriebe der gleichen Gattung, die spezialisiert sind und verteilt im Land, Großbetriebe nur da, wo Rationalität es erfordert.
c.) sektorale Struktur: primärer Sektor: rohstofferzeugende Industrie; Bsp.: Bergbau, Land und Forstwirtschaft.
sekundärer S.: verarbeitende Industrie, Gewerbe;
tertiärer S.: Dienstleistungen;
Jean Fourastie: leitet aus dieser Einteilung ein Entwicklungsgesetz ab. Durch den techn. Fortschritt vollzieht sich längerfristig ein Umschulungsprozeß zwischen den einzelnen Sektoren. Der 3. Sektor nimmt zu die anderen beiden ab. ==> Entwicklung zur postindustriellen Gesellschaft
Strukturwandel: - produktionsbedingt: Bsp.: ein Rohstoff wird knapp.
- verbraucherbedingt: Bsp.: Baumwolle statt Loden.
c.) regionale Struktur: Vergleich von: Stadt - Land
Industrieland - Entwicklungsland
Heute wird Erhalt der ländl. Struktur gefördert. Strukturpolitik ist seit dem Ölpreisschock 1973 sehr aktuell geworden.
Definition: St.P. ist alles, was die Verbesserung der Struktur der Wirtschaft zum Ziel hat. St.P. hat den Charakter einer vorausschauenden Gestaltung. Strukturpolitik äußert sich durch Finanzierungshilfen: indirekte: Steuerbegünstigung
direkte: Kredite, Subventionen, Zuschüsse;
Aufteilung der Produktion in der Zukunft:
Industrieländer: Produktion, die der Facharbeiter will.
Entwicklungsländer: Produktion, die der allgemeine Arbeiter will.
Einteilung der Strukturpolitik:
a) Erhaltungspolitik: besteht darin, bestimmte Produktionen (Bsp.: Landwirtschaft) aufrechtzuerhalten, meist aus politischen Gründen.
b) Anpassungspolitik: Anpassung der Wirtschaft an Änderungen auf dem Markt
(Bsp.: Umschulungsmaßnahmen, u.ä.).
c) Gestaltungspolitik: Vorausschauende Anpassung, Erleichterung neuer Projekte (Bsp.: Forschung, Investitionen in neue Techniken,...). Oft widerspricht sie der auf die Gegenwart ausgerichteten Ordnungspolitik. Zuschüsse oder
Steuerbegünstigungen sollen dem Unternehmer die Anpassung an den
Strukturwandel erleichtern (Bsp.: Flüster-LKW).
Infrastrukturpolitik
Die Infrastruktur bildet die Grundtatbestände, Basis, Unterbau für die Wirtschaft.
Der Staat stellt wohlfahrtssteigernde Institutionen zur Verfügung, da Einzelpersonen oder kleine Personengruppen das nicht könnten.
Bsp.: Straßen, Schulen,
Definition: Infrastruktur ist die Ausstattung eines räumlichen Bereiches mit öffentlichen Einrichtungen, die der Verbesserung der wirtschaftl. und soz. Verhältnisse dienen.
Es gibt zwei Arten der Einteilung der Infrastruktur:
a.) ökonomisch technische Infrastruktur: Einrichtungen, die direkt bessere Voraussetzungen
für die Wirtschaft schaffen. Bsp.: Straßen,
Energieversorgung, Kanalisation
soziale IS: öffentl. Einrichtungen, die alles indirekt machen. Bsp.: Krankenversicherung,
Arbeitslosenversicherung,
b.) materielle IS: alle Vorleistungen und Investitionen, die die Entwicklungsfähigkeit einer VW ermöglichen.
institutionelle IS: Ausstattung mit Rechtsnormen und sozialen Einrichtungen.
personelle IS: allgemeine Fähigkeiten der arbeitenden Bevölkerung, Bildung, Ausbildung, Leistungswissen,... Die IS wirkt sich sehr bald auf die Leistungsfähigkeit aus, deshalb bestehen Unterschiede im Niveau verschiedener Gebiete. Dieses IS Gefälle(Bsp.: Stadt - Land) soll man möglichst bald beseitigen. Effekte der Infrastrukturpolitik:
Nutzen erhöht
Kapazität ausgeweitet
Einkommen erhöht
Anreiz gesteigert
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