Die KG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter
gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern: mindestens ein
Vollhafter (Komplementär) und mindestens ein Teilhafter (Kommanditist).
die Haftung bei der KG
Die Komplementäre haften für Gesellschaftsschulden wie die Gesellschafter der OHG, d.h. unbeschränkt,
solidarisch und unmittelbar.
Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihre Kapitaleinlage (beschränkte Haftung).
Rechte und Pflichten der Komplementäre
Die Komplementäre haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Gesellschafter der OHG.
Nennen Sie Rechte und Pflichten der Kommanditisten!
Zu den Rechten der Kommanditisten zählen:
Kontrollrecht,
Recht zur Einsicht in Bücher und Bilanzen,
Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften,
Recht auf Gewinnanteil (4% auf Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis= gesetzliche
Regelung nach dem HGB für alle Gesellschafter der KG; abweichende vertragliche Vereinbarung
sind möglich),
Recht auf Kündigung (6 Monate auf Geschäftsjahresende).
Zu den Pflichten der Kommanditisten zählen:
Pflicht zur Kapitaleinlage (keine Mindesthöhe),
Pflicht zur Verlustbeteiligung (in angemessenem Verhältnis),
Haftpflicht (nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage).
Gründe für die Rechtsform der KG
Eignung für Familiengesellschaften (z.B. Vater wird Komplementär, und Kinder werden
Kommanditisten),
Erhöhung des Geschäftskapitals durch die Aufnahme von Kommanditisten
(Geschäftsführungsbefugnis des Komplementärs wird dadurch nicht berührt).
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