Aufbauorganisation: regelt vor allem die Zuständigkeit (wer ist wofür zuständig) und die Weisungsbefugnis (wer darf wem Anordnungen geben.
Ablauforganisation: regelt vor allem den Ablauf der betrieblichen Prozesse (was hat in welcher Reihenfolge wie und wo zu erfolgen)
1.2 Organisationsgrundsätze:
a.) Einheitlichkeit der Aufgabenzuordnung: Zusammengehörige Arbeiten sind einheitl. auf bestimmte Abteilungen zu übertragen. Es soll eindeutig festgelegt sein, wer wofür zuständig ist.
b.) Verantwortungszuordnung: Jeder Mitarbeiter soll einen klaren Verantwortungsbereich besitzen. Nach Möglichkeit sollen sich Aufgabenzuordnung und Zuordnung der Verantwortung decken.
c.) Beschränkung auf den Ausnahmefall: Für möglichst viele Fälle sind generelle Regelungen vorzusehen. Dies ermöglicht es, die Arbeiten ohne Rückfrage durchführen zu können.
d.) Grundsatz der Kontolle: Die organisatorischen Regelungen müssen Kontrollen vorsehen. Je mehr Kontrollen automatisch vorgenommen werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß Fehler auftreten.
e.) Grundsatz der Auftragserteilung: Mitarbeiter sollen jeweils nur von einem Vorgesetzten Weisungen erhalten.
Vorteil: Weisungen können sich nicht überschneiden.
Nachteil: Der Weg für eine Weisung kann sehr lang sein.
f.) Grundsatz des direkten Weges: Weisungen von oraganisatorisch Höhergestellten sollen auf dem kürzesten Weg an organisatorisch Niedergestellte gegeben werden.
Vorteil: Kürzere Wege
Nachteil: Weisungen können sich überschneiden
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