Stufe 1 (seit 1.7.1990) umfaßt die engere Zusammenarbeit der EU-Staaten auf der Wirtschafts- und Währungsebene innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens. Weiters: Freiheit im Kapitalverkehr.
1991 Der Vertrag von Maastricht wird ausverhandelt. Mit diesem Vertrag einigen sich alle Mitgliedsstaaten auf die Regeln zur Einführung einer gemeinsamen Währung.
1992 1992 erlebt das Projekt einer gemeinsamen Währung einen Rückschlag. Das Europäische Währungssystem EWS droht auseinanderzubrechen. Lira und Pfund fallen nach heftigen Turbulenzen aus dem Wechselkurs des EWS heraus. Als im August 1993 das EWS erneut unter Druck gerät, werden die engen Schwankungsbreiten für die Wechselkurse gelockert.
Stufe 2 , die wie vereinbart am 1.1.1994 in Kraft trat, beinhaltet die Gründung eines Europäischen Währungsinstituts (EWI), der Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EBZ).
1995 Auf dem EU-Gipfel von Madrid wird der endgültige Zeitplan für die Einführung der gemeinsamen Währung festgelegt. Die neue Währung soll EURO heißen.
1996 Auf dem EU-Gipfel in Dublin wird Einigung über den Stabilitäts- und Wachstumspakt erzielt, der dafür sorgen soll, daß die Stabilität des EURO nicht durch übermäßige Defizite gefährdet wird.
1998 Festlegung der Teilnehmer
Stufe 3 (Phase A) umfaßt die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der EU.
Stufe 3 (Phase B) Spätestens ab 1.1.2002 wird es Banknoten und Münzen der neuen Währung als gesetzliches Zahlungsmittel geben. Spätestens mit 30.6.2002 ist die Umstellung auf den EURO abgeschlossen.
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