Der Europäische Rat hat im Dezember 1999 in Helsinki folgenden Ländern den Status eines Beitrittskandidaten verliehen:
Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei und der Türkei. (Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind allerdings vorerst ausgesetzt worden.)
1993 wurde in Kopenhagen vereinbart, dass EU-Beitrittskandidaten eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung aufweisen und eine funktionsfähige Marktwirtschaft besitzen müssen.
Ob die neuen Beitrittskandidaten den sich daraus ableitenden Anforderungen genügen scheint jedoch fraglich:
- Einhaltung der Menschenrechte
- Schutz sozialer, religiöser und ethnischer Minderheiten
- Verwirklichung einer demokratischen Rechtsordnung
- Sicherstellung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Übernahme sämtlicher Rechtsvorschriften der EU
- Gewährleistung einer sozialen Grundsicherung
- Friedliche Regelung außenpolitischer Konflikte
- Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- Schutz der Umwelt
Den enormen Chancen und Vorteilen einer EU - Erweiterung stehen aber auch Nachteile gegenüber:
- Das zunehmende Wohlstandsgefälle führt wegen des gesetzlich eng begrenzten Kreditaufnahmespielraums der EU zu höheren Zahlungsverpflichtungen der reicheren Mitgliedsstaaten.
- Das deutliche Lohn- und Preisgefälle führt zu einem Zustrom billiger Arbeitskräfte in reichere Mitgliedsländer und einer Abwanderung von Unternehmen und somit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen in ärmere Mitgliedsstaaten.
- Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungsprozesse sinkt ebenfalls durch die Erweiterung der EU.
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