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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die "endlösung" der judenfrage



Bis zum Kriegsende überspannte ein dichtes Netz von etwa 10000 Konzentrations- und Arbeitslagern das Reich und die ihm angeschlossenen Gebiete. 1942 wurden diese Lager einem neuen Funktionswandel unterworfen: Die SS gestaltete sie zu Zentren der planmäßigen Tötung ihrer Insassen um. In Buchenwald diente eine eigene Genickschussanlage zur Ermordung von 8500 russischen Kriegsgefangenen, in Sachsenhausen waren es 13000. Im September 1941 wurde in Auschwitz das Giftgas Zyklon B an 600 Kriegsgefangenen erprobt, dann setzte man die Exekutionsanweisungen aus, um die Gefangenen durch Arbeit zu töten.
Das Schicksal der in Deutschland verbliebenen Juden war zunächst ungewiss. Viele waren ins Ausland geflohen, noch mehr aber waren geblieben, sie nahmen Hitlers Worte vom 30. Januar 1939, er wolle das europäische Judentum vernichten, nicht ernst.
Als am 20. Januar 1942 in einem Kripogebäude am Großen Wannsee in Berlin SD-Chef Heydrich, Vertreter von Ministerien, Parteidienststellen und SS-Ämtern die "Endlösung der europäischen Judenfrage" diskutieren, liefen die Vernichtungsmaßnahmen gegen Juden bereits auf vollen Touren. Schon im Juni 1941 hatte Himmler unter Berufung auf Hitler die Anweisung gegeben, im Lager Auschwitz-Birkenau eine Massenvergasungsanlage für das Gift Zyklon B zu bauen, mit der Absicht, hier die Juden zu ermorden.
Der Angriff auf die Sowjetunion verlagerte vorerst die geplanten Mordaktionen in die von der deutschen Wehrmacht besetzten Ostgebiete. Hier wurden in 26 Lagern über 590.000 Menschen erschossen oder in zu Gaskammern umgebauten Lastkraftwagen oder Autobussen vergiftet. In weiteren 22 Konzentrationshauptlagern mit 1202 Außenkommandos kam eine unbekannte Zahl von Häftlingen durch unmenschliche Arbeitsbedingungen ums Leben. Allein für männliche und weibliche jüdische Häftlinge waren 941 Zwangsarbeitslager eingerichtet.
Quelle:
Am 31.3.42 werden aus dem Bezirk der Staatspolizeistelle Hannover 1000 Juden nach dem Osten evakuiert. Aus dem ehemaligen Bezirk der Staatspolizeistelle Bielefeld sind für den Abtransport 325 Juden zu stellen. Die zu stellenden Juden aus den einzelnen Kreispolizeileitbezirken sind in dem beigefügten Verzeichnis aufgeführt. Die Kreispolizeibehörden haben Folgendes zu veranlassen:
1. Die zur Abschiebung bestimmten Juden sind am 30.3.42 in ihren Wohnungen abzuholen und am gleichen Tage bis spätestens 12.00 Uhr nach Bielefeld zum Kyffhäuser ( Am Kesselbrink), Großer Saal, zu überführen. Die begleitenden Exekutivbeamten haben die Überführung in Zivilkleidung vorzunehmen. Die Transporte sind möglichst mit der Eisenbahn durchzuführen.
2. Vor dem Verlassen der Wohnungen der Juden hat ein Beamter das vorhandene Bargeld, Wertgegenstände (Schmuckstücke, Gold- und Silbersachen, auch goldene Uhren) - außer den Eheringen - einzuziehen. In der Wohnung des betreffenden Juden ist dann eine der beigefügten Quittungen von einem Beamten auszustellen, die von zwei Beamten und dem betreffenden Juden, bei dem die Sicherstellung erfolgte, zu unterschreiben ist. Das Bargeld und die Wertsachen sind mit der Quittung in einem Umschlag zu versiegeln und im Auffanglager in Bielefeld (Kyffhäuser) dem aufsichtsführenden Stapobeamten abzugeben.
3. Vor dem Verlassen der Judenwohnung ist darauf zu achten, dass das Gas und Wasser abgestellt und das Licht ausgeschaltet ist (Verdunkelung!). Lebendes Inventar ist von dort aus unterzubringen. Kosten dürfen nicht entstehen.
4. Unmittelbar nach dem Verlassen der Wohnungen sind die Judenwohnungen zu versiegeln. Hierfür sind Siegelmarken zu verwenden. Die Schlüssel der Wohnungen sind von der OPB einzuziehen und auf dem Amt zu hinterlegen. Sie sind zusammenzubinden und mit einem Zettel, auf dem der Name und der Name des Juden aufgeführt sind, zu versehen.

 
 

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