In der Bundesrepublik sollen möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Das ist das Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes, mit dessen Hilfe ein größtmöglicher Beschäftigungsstand erreicht bzw. gesichert werden soll. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die Praxis um.