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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Rechte und pflichten des veranstalters



 Produktbeschreibung und Informationspflicht

 Rücktritt vom Reisevertrag
 Einhebung einer Anzahlung
 Preisänderung nach der Buchung. Gilt nur bei Preiserhöhung von Vorleistungen (zB Flugzeugsprit), hat der Veranstalter sich verrechnet ist eine Preisänderung nicht zulässig.
Außerdem muß eine bestimmte Zeitspanne zwischen liegen. In Österreich kann der Kunde innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt bei einer Preiserhöhung von über 10 % zurücktreten. Der Kunde ist bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt von der Preisänderung zu informieren.
(in D: max. 5 %, 4 Monate Zeitspanne, 20 Tage)
 Fristsetzung für Restzahlung (in Österreich beim Erhalten der Reiseunterlagen, in D ca. 3 Wochen vor Abreise), meist veranstalterspezifisch.

 
 

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