Anfang bis Mitte der 70-iger Jahre setzte die "Familienzusammenführung" ein, die bereits ansässigen Migranten bewirkten einen Nachzug der Familienmitglieder. Dies deckte sich mit dem Bedarf der österreichischen Wirtschaft an weiblichen Arbeitskräften in der Textilbranche und im Dienstleistungssektor. 1973 löste ein rasanter Anstieg der Erdölpreise, der sogenannte Ölschock eine "importierte" Krise in der österreichischen Wirtschaft aus, die natürlich auch einen hohen Anstieg der Arbeitslosigkeit mit sich brachte. "Blut ist dicker als Wasser", bei der Vergabe der ohnehin schon knappen Arbeitsplätze wurden Inländer bevorzugt, das heißt es musste die Möglichkeit geschaffen werden die Anzahl der in Österreich beschäftigten Ausländer zu reduzieren bzw. deren Zugang zum Arbeitsmarkt zu erschweren. Dies gelang durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz, welches 1976 in Kraft trat.
Das AuslBG erinnerte prinzipiell stark an seine Vorgänger. Das Erteilen einer Beschäftigungsbewilligung seitens der Behörden orientierte sich an gesamtwirtschaftlichen Interessen des Staates. Weiters ist sie maximal für ein Jahr befristet und örtlich fixiert d.h. sie gilt nur für einen bestimmten Arbeitsplatz in einer gewissen Firma. Ein sogenannter Befreiungsschein ( BS), der dem Ausländer eine völlige Gleichstellung mit dem Inländer am Arbeitsmarkt ermöglicht, konnte nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise eine achtjährige ununterbrochene Beschäftigung erreicht werden.
Außerdem regelte das AuslBG noch folgende Dinge: Beim Abbau von Arbeitsplätzen mussten vor den inländischen, ausländische Arbeitsverhältnisse gelöst werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten bestimmte Auflagen zu erfüllen, wie die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und wohnrechtlichen Vorschriften bzw. die Einhaltung von passrechtlichen Vorschriften. Das AuslBG erfüllte seinen Zweck, von 1973 bis 1984 sank die Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte von 227.000 auf weniger als 140.000.
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