Bundestag, in Dtld. als polit. Vertretung des ganzen Volkes wichtigstes Verfassungsorgan. Die Mitglieder des B. (MdB) werden alle 4 Jahre nach allg.,unmittelbarem, gleichem, freiem und geheimem Verhältniswahlrecht gewählt.
(->Bundeswahlgesetz). Der B. wählt den Bundeskanzler, die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und den Wehrbeauftragten. Der B. kann Untersuchungsausschüsse einsetzen. Er berät die Gesetzesentwürfe in erster Lesung, überweist sie einem oder mehreren seiner Ausschüsse zur Beratung und beschließt über sie in zweiter und dritter Lesung.
Der B. ist beschlußfähig, wenn die Hälfte seiner Mitgl. anwesend ist. Die Mehrheit der Anwesenden entscheidet, es sei denn, daß eine qualifizierte Mehrheit vorgeschrieben ist. Die Mitgl. des B.
gehören meist einer Fraktion an.
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