Er besteht aus den 12 EG-Länder und 6 EFTA-Staaten (ohne Schweiz) und ist mit 1.1.1994 in Kraft getreten. Mit insgesamt 373 Millionen Menschen und einer jährlichen Wirtschaftsleistung von über 90.000 Milliarden Schilling ist er die bedeutendste Wirtschaftszone der Welt; 40 Prozent des Welthandels werden innerhalb des EWR abgewickelt. Im EWR gelten die vier Grundfreiheiten der EU: Die Freiheit des Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs.
Darüber hinaus strebten die EWR-Staaten eine weitgehende Zusammenarbeit beispielsweise in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung, Konsumentenschutz, sozialer Sicherheit und Umwelt an. Um die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, hatten sich die EFTA-Staaten verpflichtet, einen wesentlichen Teil des bestandenen EG-Rechts zu übernehmen. In einigen Bereichen gab es mehrjährige Übergangsfristen, für Österreich und die Schweiz wurde der Transitverkehr ausgeklammert und in gesonderten Abkommen geregelt. Ausgeschlossen vom EWR waren weiters so bedeutende Bereiche wie die Außenhandels- und Zollpolitik der EG, die gemeinsame Agrarpolitik, die außenpolitische Zusammenarbeit und die Steuerangleichung. Auch die innerhalb der EG angestrebte Wirtschafts- und Währungsunion und die politische Union wurden durch den EWR nicht auf die EFTA-Staaten ausgedehnt.
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