Jacques Delors Nach einer bemerkenswerten Karriere in der französischen Regierung bekleidete Jacques Delors von 1985 bis 1994 das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission.Tim De Waele/Photo News/Liaison Agency
In den achtziger Jahren intensivierten die EG ihre Bemühungen um eine Vertiefung der politischen und eine raschere Umsetzung der wirtschaftlichen Union. Nach Initiativen sowohl des Europäischen Parlaments wie des Europäischen Rates erarbeiteten die EG-Mitgliedsstaaten die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die im Februar 1986 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Als übergeordnetes Ziel der EG definierte die Präambel der EEA, "das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen deren Staaten . in eine Europäische Union umzuwandeln". Die EEA änderte und ergänzte erstmals die EG-Gründungsverträge tief greifend: In ihrem Mittelpunkt stand die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes mit den "vier Freiheiten" (freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr), die bis Ende 1992 erreicht werden sollte, die Festlegung auf die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion und die Erweiterung der EG-Verträge um die Bereiche Umwelt, Forschung und Technologie als gemeinsame Politikfelder der Gemeinschaft. Zudem legten sich die EG-Mitglieder durch die Aufnahme der bisher informellen EPZ in den Vertrag auf die Zusammenarbeit in der Außenpolitik fest. Flankiert wurden diese Maßnahmen zum Umbau der EG zu einer Europäischen Union durch institutionelle Reformen: Das Europäische Parlament erhielt erweiterte legislatorische Befugnisse, und die Entscheidungsverfahren im Ministerrat wurden für einige Bereiche vereinfacht.
Am 1. Januar 1990 trat die erste Stufe der in der EEA konkretisierten Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. In dieser ersten Phase sollte der freie Kapitalverkehr zwischen den EG-Mitgliedsstaaten verwirklicht und die Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik der Mitglieder möglichst eng koordiniert werden, um eine hohe Preis- und Wechselkursstabilität zu erreichen. Am 1. Januar 1993 trat der europäische Binnenmarkt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in Kraft.
Im Juni 1990 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten das Schengener Abkommen zur Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und zur Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Asylpolitik; die übrigen EG-Staaten außer Großbritannien und Irland traten dem Abkommen in den Folgejahren bei. Nach und nach umgesetzt wurde das Abkommen allerdings erst ab 1995. Das Schengener Abkommen war zunächst nicht Bestandteil der EG-Verträge, war aber von vornherein als wesentliches Element für die Errichtung des Binnenmarktes und der Europäischen Union gedacht. Erst durch den Vertrag von Amsterdam wurde das Abkommen integraler Bestandteil der EU.
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