Das Europäische Währungsinstitut EWI nahm am 1. Januar 1994 mit Beginn der 2. Stufe der WWU seine Arbeit auf und wird voraussichtlich am 1. Januar 1999 mit Beginn der 3. Stufe in die Europäische Zentralbank EZB übergehen, welche dann zu einem Großteil die Aufgaben der nationalen Notenbanken supranational weiter betreibt.
Das EWI besitzt Rechtspersönlichkeit (Nr. 1, Art. 109 f, Abs. 1) und wird von einem Rat aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken und dem EWI-Präsidenten, der von den Staats- und Regierungschefs der Länder ernannt wird, geleitet (Nr. 3, Art. 9). Es soll zu einem möglichst reibungslosen Übergang zur 3. Stufe beitragen, indem es die Geldpolitiken der Länder mit dem Ziel der Preisstabilität koordiniert, Vorarbeit zur Schaffung des ESZB und der EZB leistet und die Entwicklung des ECU (inzwischen Euro) überwacht (Nr. 3, Art. 2). Dabei ist es absolut unabhängig (Nr. 3, Art. 8). So hat das EWI am 14. November 1995 seinen Bericht "Der Übergang zur einheitlichen Währung" mit seinem Vorschlag zum weiteren Verfahren in der 3. Stufe veröffentlicht (vgl. Kapitel 2: Der Zeitplan). Und am 23. November äußerte es sich in seinem Bericht "Fortschritte auf dem Weg zur Konvergenz" beunruhigt über die schlechten Ergebnisse der Länder und stellte fast allen Staaten das Urteil "nicht ausreichend" aus (SZ v.23.11.95), worauf ich in Kapitel 9 noch genauer eingehen werde.
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