. Volksabstimmung (freiwillige oder obligatorische(wenn man ein Verfassungsgesetz ändern will) Volksabstimmung
. Volksbefragung (unverbindlich, Volk wird nur befragt)
. Volksbegehren (Gesetzesvorschlag vom Volk > 100.000 Unterschriften)
. Petitionsrechte, Auskunftsrechte, Beschwerderechte (Begehren, Bittstellen abgeben zu dürfen, dass man sagen kann was man will)
Legitimation des Gemeinschaftsrechts
. Problem EU-Parlament (EU-Parlament wird direkt gewählt, macht aber nicht die Gesetzte, eigentlich hat das EU-Parlament nur Kontrollrechte)
. Hauptrechtsetzungsorgan: Ministerrat (schwach legitimiert, Österreich hat fast kein Mitspracherecht beim Ministerrat; Demokratiedefizit in der EU: Wenn Parlament demokratisch gewählt dann ist es ziemlich zentralistisch und Österreich hätte nichts mehr viel zu sagen (21 Abgeordnete)
. Kommission
Mitwirkung des Volkes an der Verwaltung
. Direktwahl von Amtsträgern (Bundespräsident und in 6 Ländern der Bürgermeister)
. Indirekte Legitimation der Wahl oder Bestellung von Amtsträgern (Landeshauptmann: wir wählen Landtag und der wählt den Landeshauptmann)
. Indirekte Kontrolle durch direkt gewählte allgemeine Vertretungskörper (Kontrollinstrumente der Parlamente)
. Legitimation durch Weisungszusammenhang zu den obersten Organen der Verwaltung (alle Beamte: An der Spitze steht der, der durch das Volk legitimiert wurde)
. Direkte Demokratie (in der Verwaltung, Volk kann bei Sachentscheidungen teilnehmen)
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