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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Betriebliche zusammenschlüsse (konzentration / kooperation)



Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz

 Gewinnerzielung.

Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit
(mit unterschiedlich festen Bindungen):

. temporäre - dauerhafte
. horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)

. funktionsbezogene - vollständige
. freiwillige - zwangsweise



Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:


Kooperation Konzentration

rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Partner bleiben bei eingeschränkter wirtschaftlicher Entscheidungsfreiheit erhalten: z.B. Kartell, mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung ( GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)


Verboten: Preiskartell
Gestattet: Exportkartell

Zustimmung wichtig: Konditionenkartell
Normungskartell
Spezialisierungskartell wirtschaftliche Selbständigkeit mind. eines Unternehmens wird aufgehoben, z.T. auch die rechtliche Selbständigkeit
Konzern : Beteiligungskonzentration

Mehrheit: > 25 % (Sperrminorität)
> 50 % (Einfache Mehrheit)
> 75 % (qualifizierte Mehrheit)

Fusion, Auflösung beider alter Gesellschaften, mit Überführung in eine neue Gesellschaft
Definition Kooperation:

Unter Kooperation versteht man allgemein die (freiwillige) Zusammenarbeit selbständiger
Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen
Selbständigkeit gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen.

(siehe Schierenbeck S.43)



Definition Konzentration:

Bei einer Konzentration erfolgt eine Angliederung bestehender Unternehmen an eine andere
Wirtschaftseinheit, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit des angegliederten Unternehmens
zugunsten der übergeordneten Einheit verloren geht oder zumindest eingeschränkt wird.

(siehe Schierenbeck S.44)

 
 

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