Ausgleich eines eventuellen Verlustvortrages aus dem letzten Jahr
Einstellung von 5% des Restbetrages in der gesetzlichen Rücklage
bis zu 10% des Grundkapitals
Einstellung bis zu 50% in die freien Rücklagen vom Restbetrag. Ein
höherer Anteil kann durch Satzung bestimmt werden
Einstellung weiterer Beträge in die freien Rücklagen
Dividente Bilanzgewinn Jahresüberschuss