Treten Veränderungen der Ausschreibungsbedingungen ein sind die Ausschreibungsunterlagen zu berichtigen. Angebotsfrist kann verlängert werden.
Der Umstand der Berichtigung ist ebenfalls bekanntzugeben.
Ist Berichtigung notwendig, ist dies den Bewerbern schriftlich mitzuteilen.
2.8 Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist
Ausschribung kann während Angebots aus zwingenden Gründen widerrufen werden. Widerruf ist bekanntzugeben wie Ausschreibung. Bewerber sind direkt zu benachrichtigen.
Nach Bekanntmachung des Widerrufes erhält Auftraggeber volle Handlungsfreiheit zurück.
2.9 Zuschlagsfrist
Beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Während Zuschlagsfrist ist Bieter an Angebot gebunden.
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