Wehrpflicht bedeutet gem Art. 12a GG, dass "Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden".
Die wehrpflichtigen Soldaten sprechen bei ihrem feierlichen Gelöbnis folgenden Eid:
"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen".
Warum Wehrpflicht?
Die Wehrpflicht steht für die Bereitschaft der Bürger persönlich Mitverantwortung für den Schutz ihres Gemeinwesens zu übernehmen.
In den letzten 40 Jahren leisteten ca. 8 Millionen Männer ihren Grundwehrdienst bei der Bundeswehr ab.
Geschichte der Wehrpflicht:
- allgemeine Wehrpflicht entsteht zum ersten Mal im Zuge der Freiheitskriege gegen das napolianische Frankreich
- im Verlauf des 19. Jhdts diente die Wehrpflicht dazu, breite Schichten der Bevölkerung zu militarisieren
- nach dem ersten Weltkrieg wird die Wehrpflicht in Deutschland durch den Versailler Vertrag verboten -> Eine Isolierung der Armee von der restlichen Bevölkerung ist die Folge
- 1935 Wiedereinführung der Wehrpflicht unter der nazionalsozialistischen Führung Deutschlands
- 1939 Einsetzung eines Massenheeres im zweiten Weltkrieg
- 1950 wurde über eine Wehrpflichtarmee diskutiert
- wie schon genannt werden am 01.04.1957 die ersten 10.000 Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1937 einberufen
So entwickelte sich die Dauer des GWD seit Aufstellung der Bundeswehr:
* 1956 - 1961: 12 Monate
* 1962 - 1971: 18 Monate
(Heraufsetzung wurde mit der erhöhten Spannungssituation in Europa, besonders durch den Mauerbau 1961 begründet)
* 1972 - 1985: 15 Monate
* 1986 - 1988: 18 Monate
* 1989 15 Monate
(Die 1986 beschlossene Verlängerung wird ausgesetzt)
* 1990 - 1995: 12 Monate
* seit 1996: 10 Monate
(Es schließt sich eine 2-monatige Verfügungsbereitschaft an. Der GWD kann von mind. 2 auf höchstens 13 Monate verlängert werden.)
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