Die Bundesregierung ist ein Bundesorgan, dass zur Leitung der Bundesrepublik Deutschlands besteht. Gebildet wird die Bundesregierung vom Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Bundesregierung wird entweder von einer Partei gebildet oder es schließen sich mehrere Parteien zu einer Koalition, dass heißt zu einem Bündnis, zusammen. Man spricht in diesem Fall von einer Koalitionsregierung. Die Zusammensetzung der Bundesregierung hängt von dem Ergebnis der Bundestagswahlen ab. Wird eine Koalitionsregierung gebildet, sind vor der Ernennung der Bundesminister ausführliche Besprechungen zwischen dem Bundeskanzler und den Parteien notwendig. Da die Parteien unterschiedliche Auffassungen haben, wie das Zusammenleben der Menschen im Staat geregelt werden soll, wird in sogenannten Koalitionsgesprächen versucht, die unterschiedlichen Meinungen aufeinander abzustimmen. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen sich einigen, damit sie gemeinsam regieren können.
In Deutschland bestimmen drei Grundsätze die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskanzler und den Bundesministern:
- Das Kanzlerprinzip: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dadurch den Ministern übergeordnet.
- Das Ressortprinzip: Jeder Bundesminister leitet seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Er darf sich dabei jedoch nicht in Widerspruch zu den Richtlinien des Kanzlers setzen.
- Das Kollegialprinzip: Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern werden von der Bundesregierung durch Mehrheitsbeschluss entschieden. In diesem Kollegium ist der Kanzler "Erster" unter Gleichgestellten. Kollegialprinzip heißt also soviel wie Entscheidung durch die Gruppe.
|