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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die europäische freihandelsassoziation:



Die Versuche in den 50er Jahren, die westeuropäischen Staaten zu einer stärkeren Zusammenarbeit zu bewegen, wiesen noch die entscheidende Schwäche auf, daß sich die Briten nicht an der Montanunion beteiligt hatten. Großbritannien, dessen einstiges Weltreich mit Kolonien in Afrika und Asien nach dem Kriegsende 1945 allmählich zusammengebrochen war, fühlte sich wohl noch immer als Weltmacht. Es war deshalb, seine nationale Selbständigkeit einzuschränken und strebte bloß eine gewinnbringende wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Die sechs Gründungsstaaten der Montanunion und der EWG hatten jedoch auch politische Ziele und waren keinesfalls bereit, von ihren Vorstellungen einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft abzurücken. Die Briten gingen deshalb 1960 eigene Wege. Auf ihre Anregung trat in diesem Jahr das sogenannte Stockholmer Abkommen in Kraft, wodurch die EG am Anfang des vierten Jahres ihres Bestehens Konkurrenz durch die EFTA bekam.
Die auf der Stockholmer Konvention von 1958 beruhende Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) beschränkte sich von Anfang an auf den freien Verkehr von Waren; eine politische Zusammenarbeit wurde nicht angestrebt. Innerhalb der "kleinen Freihandelszone" wurden Zölle und Mengenbeschränkungen nur für industriell-gewerbliche Produkte, nicht aber für landwirtschaftliche Produkte abgebaut. Einen gemeinsamen Außenzolltarif und eine gemeinsame Handels- oder Agrarpolitik kannte die EFTA nicht. Die EFTA war relativ einfach organisiert und hatte im Gegensatz zur EG keine Supranationalen Kompetenzen. Ihre Organisation bestand aus einem Rat, einem Sekretariat, sowie ständigen Komitees nationaler Regierungsvertreter in verschiedenen Fachbereichen. Der Ratsvorsitz wechselte jedes halbe Jahr unter den Mitgliedsländern; das Budget betrug knapp 400 Millionen Schilling.
In der EFTA fanden sich 1960 die neutralen Staaten Österreich, Schweden und die Schweiz, sowie Dänemark, Großbritannien, Norwegen und Portugal zusammen. Das waren jene Staaten, die sich damals nicht an der EG beteiligen wollten. Die Verhandlungen über eine Anbindung der EFTA an den EG-Markt wurden aber relativ bald aufgenommen und führten 1972 und 1973 zum Abschluß von bilateralen Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Ländern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Großbritannien und Dänemark schieden zur gleichen Zeit aus der EFTA aus und schlossen sich der EG an. Ihnen folgten 1986 das EFTA-Mitglied Portugal. Auch die EFTA hatte sich jedoch erweitert: Island trat 1970, Finnland 1986 und Liechtenstein 1991 bei. Das Luxemburger Ministertreffen zwischen EG- und EFTA-Staaten 1984 war der Auftakt zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Wirtschaftsgemeinschaften in spezifischen Wirtschaftsbereichen, die schließlich den Weg zu einem Vertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) geebnet hat.

 
 

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