(Bei Ausgaben, die damit im Zusammenhang stehen, darf Vorsteuer abgezogen werden)
. Die schriftstellerische Tätigkeit, auch wenn es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt
. Die Chefredaktionstätigkeit bei medizinischen Fachzeitschriften
. Die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung (Fachkongresse) gehalten wird
. Die Lehrtätigkeit (unter Umständen Ausnahmen)
. Die Mitarbeit bei Rundfunk- und Fernsehsendungen zu medizinischen Themen
. Die Mitarbeit bei EDV-Programmen für Ärzte
. Die Konsulententätigkeit in medizinischen Fachbeiräten (Beispiel Arzneimittelbeirat)
. Die Lieferung von Hilfsmitteln (Kontaktlinsen, Schuh- einlagen, nicht jedoch Zahnprothesen)
. Hausapotheke
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