Am ersten Oktober 1920 wird eine neue Österreichische Bundesverfassung vom Nationalrat beschlossen. Österreich wird als demokratische Republik ("ihr Recht geht vom Volk aus") und als Bundesstaat festgelegt. Es wird das Zweikammersystem des Nationaörates und des Dundesrates (der ein aufschiebendes Vetorecht hat) beschlossen. der Bundespräsident wird von beiden Häusern des Parlaments gewählt; einer der wichtigen ersten Präsidenten war Wilhelm Miklas.
1929 wird die Wahl des Staatsoberhauptes durch das volk bestimmt. zu den Aufgaben des Bundespräsidenten zählen (auch heute noch) die Ernennung des Kanzlers und der übrigen Regierungsmitglieder, der oberbefehl über das Bundesheer, die Einberufung und die Auflösung des Nationalrates und das Recht über Notverordnungen sowie das Begnadigungsrecht.
|