Um seinen wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Aufgaben nachzukommen, braucht der Staat Einnahmen in Form von Abgaben. Die Steuern sind der Preis, den die Bevölkerung für die öffentlichen Leistungen bezahlen muss, die Bund, Land und Gemeinde ihren Bürgern bieten. Grundsätzlich kann alles besteuert werden. Die jeweilige Steuerpolitik eines Staates bestimmt den Grad der Besteuerung.
Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Steuern:
. direkte Steuern: Diese Steuern werden von den Steuerpflichtigen "bewusst und selbst getragen". Sie werden vom Einkommen im Wege der Lohnverrechnung (Lohnsteuer bei Unselbständigen) oder im Wege der Gewinnermittlung (Einkommenssteuer der Selbständigen) bezahlt.
. indirekte Steuern: Sie sind schon im Preis von Gütern und Dienstleistungen erhalten und werden vom Konsumenten, also dem Letztverbrauchter, bezahlt. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer aber es gibt auch die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer. In Österreich gibt es drei verschiedene Mehrwertsteuersätze (10 % für Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte, 20 % für die übrigen Produkte und Dienstleistungen und 32 % Luxussteuer nur mehr für Boote und Flugzeuge)
Abgaben zählen zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumenten. Durch sie können die Wirtschaft gefördert oder gebremst und die Einkommen umverteilt werden. Unter Abgaben im fiskalischem Sinn versteht man nicht nur Steuern sondern auch Gebühren und Beiträge.
Zusammenfassend noch die Abgabenarten wie sie im Finanzverfassungsgesetz eingeteilt sind:
Bundesabgaben
. Ausschließliche Bundesabgaben, deren Ertrag ganz dem Bund zufließt (z.B. Tabaksteuer, Stempelgebühren).
. gemeinschaftliche Bundesabgaben, die durch den Bund erhoben werden und aus denen dem Bund und den Ländern (Gemeinden) Ertragsanteile zufließen (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Mineralölsteuer);
Ausschließliche Landesabgaben
. Ausschließliche Landesabgaben, deren Ertrag ganz den Ländern zufließt (z.B. Feuerschutzsteuer, Jagd- und Fischereiabgaben);
Ausschließliche Gemeindeabgaben
Ausschließliche Gemeindeabgaben, deren Ertrag ganz den Gemeinden zufließt (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer).
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