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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Sicherheitspolitik und krisenmanagement in Österreich, beziehungesweise in europa.



Sicherheitspolitik, dieser Begriff erscheint manchen auf den ersten Blick wahrscheinlich ziemlich abstrakt. Deshalb sollte ich sie vielleicht einmal definieren:

SICHERHEITSPOLITIK: ist die Summe aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Grundwerte dieses Staates gegenüber allen Bedrohungen sowie zur Aufrechterhaltung und Verteidiung seiner immerwährenden Neutralität.

Im großen und ganzen besteht die österreichische Sicherheitspolitik aus 3 Säulen, und zwar:
1.der Politik der Erhaltung der Inneren Stabilität
2.der Verteidigungspolitik und
3.dem wohl wichtigsten Teil, der Außenpolitik.


Die Erhaltung der Inneren Stabilität:

Innere Stabilität ist die Grundvoraussetzung für einen sicheren Staat.
Innere Stabilität ist der Bestand der verfassungsmäßigen Einrichtungen und die Erhaltung

1. ihrer Handlungsfähigkeit,
2. der demokratiscchen Freiheiten der Einwohner sowie
3. der sozialen und wirtschaftlichen Angewohnheiten in Österreich.

Herrscht in einem Staat keine soziale Stabilität, wie das zur Zeit etwa in Russland der Fall ist, so kommt es zu Unsicherheit und Kriminalität, im schlimmsten Fall sogar zu Bürgerkrieg.


Die Verteidigungspolitik:

Am 22. Novermber 1983 wurde von der Bundesregierung der Landesverteidigungsplan beschlossen. Dieser umfasst ein Gesamtkonzept der umfassenden Landesverteidigung in Österreich auf die ich gleich genauer eingehen werde.
Wie schon erwähnt wurde der Landesverteidigungsplan 1983 beschlossen, seitdem hat sich das sicherheitspolitische Umfeld Österreichs jedoch grundlegend in kaum vorhersehbarer Weise geändert.
Einerseits wegen des Wegfalls der Ost-West Konfrontation, und der daraus resultierenden Bedrohung, wegen des Falls der Berliner Mauer und des Eisernen Vorhangs und dem Zerfall des Warschauer Paktes, andererseits wegen dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union.
Auch das Risikopotential hat sich in den letzten Jahren stark verändert.
Beunruhigte früher der Kalte Krieg die Menschen, lassen uns heute insbesondere Nationalitätenkonflikte, Bürgerkriege, organisiertes Verbrechen sowie ökologische Gefährdungen schlecht schlafen.
Aufgrund all dieser Veränderungen wurden auch Teile des Landesverteidigungsplanes verändert und weiterentwickelt. Seine Grundprinzipien sind jedoch nach wie vor gültig.
Wie schon erwähnt umfasst er das Gesamtkonzept der


umfassenden Landesverteidigung.

Die umfassende Landesverteidigung ist das gesetzlich verankerte Konzept zur Wahrung der Sicherheit Österreichs und seiner Bürger. Nach diesem Konzept trifft Österreich seine Vorkehrungen zum Schutz seines Territoriums und zur Sicherung von Unabhängigkeit, Frieden und Freiheit.
Der wichtigste Gedanke dabei ist, dass nicht nur dem Militär allein die Aufgabe der Verteidigung des Landes übertragen wird, sondern dass diese Aufgabe auf breiter Basis wahrgenommen werden soll.
Die Bundesregierung fasste 1961 den Beschluss, dass sich die umfassende Landesverteidigung auf geistige, wirtschaftliche, militärische und zivile Belange erstrecken sollte.
Alle dieser 4 Teilbereiche wurden schwerpunktmäßig einem Ministerium zugeordnet.
1. Die geistige Landesverteidigung ( Abkürzung:GVL ) unterliegt dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.
2. Die wirtschaftliche Landesverteidigung (WLV) dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.
3. Die zivile Landesverteidigung (ZLV) dem Bundesministerium für Inneres, und
4. Die militärische Landesverteidigung (MLV) dem Bundesministerium für Landesverteidigung.

Es gibt auch noch einen fünften wichtigen Teil der Landesverteidigung:

Da in jedem Fall funktionierende Transport- und Nachrichtenverbindungen vorhanden sein müssen, wurde zusätzlich ein Sonderausschuß für Verkehr und Nachrichtenwesen gegründet.
Er unterliegt natürlich dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr.

Nun genauer zu den einzelnen Teilbereichen der umfassenden Landesverteidigung:


Die geistige Landesverteidigung:

Geistige Landesverteidigung heißt österreichbewußt und dabei gleichzeitig europabezogen zu leben. Man versteht daher heute darunter Weltoffenheit, Europabezogenheit und die Akzeptanz demokratischer Werte als Basis sowohl für den einzelnen als auch für den Staat.

Im Endeffekt sollte die geistige Landesverteidigung zur Erkenntniss führen, dass
1. wir in einer Demokratie leben und das diese Staatsform jedem von uns ein optimales Maß an Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet.
2. Dass diese Werte jedoch längst nicht überall auf der Welt vorhanden sind und sie deswegen auch nicht ungefährdet sind, und dass es deshalb notwendig sein kann sie notfalls auch militärisch verteidigen zu müssen.
3. Dass diese Verteidigung nicht ohne die Bereitschaft Einschränkungen und Belastungen auf sich zu nehmen möglich ist.

Außerdem soll der Staatsbürger auch zu Engagement in den anderen Bereichen der umfassenden Landesverteidigung motiviert werden.

GVL bedeutet daher grob gesagt Information und Motivation zur UVL unter Bewußtmachung der Grundwerte.

 
 

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