Grundsätzlich werden alle Anlageformen gefördert, das können
z.B. private Rentenversicherungen oder Investmentfonds sein.
Bestimmte Voraussetzungen wie eine lebenslange, monatliche
Rentenzahlung müssen jedoch erfüllt werden. Das Ziel der privaten
Vorsorge, nämlich die Absicherung im Alter, muss gewährleistet
werden.
Auch die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum wird als
Altersvorsorge gefördert. Aus dem Kapital, das sich beim Aufbau
der zusätzlichen Altersvorsorge angesammelt hat, kann einmalig
eine Summe von höchstens 50.000 Euro zur Finanzierung von
Wohneigentum entnommen werden. Dieses Geld muss bis zum
65. Lebensjahr wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung
kann in Raten erfolgen. Es fallen keine Zinsen an.
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