Im Vergleich zu den beiden oben beschriebenen Gebieten ist in der Region Südostoberbayern ein niedrigerer Anteil der Beschäftigten im tertiären Sektor zu verzeichnen. 1970 waren es ,,nur\" 39%, für heutige Verhältnisse ist dieser Wert aber nicht mehr aussagekräftig, schätzungsweise sind es heute rund 45 - 50%.
Der Tourismus hat in Südostoberbayern, dem östlichsten deutschen Alpenteil deutlichen Gebietscharakter, es herrscht deutlich weniger Konzentration auf einen zentralen Bereich wie dies im Oberland oder dem Allgäu der Fall ist. Außerdem lässt sich hier deutlich die Nebenerwerbsfunktion des Fremdenverkehrs erkennen, die Hälfte aller Unterkünfte sind Privatquartiere. Hier wurde auch die Initiative ,,Urlaub auf dem Bauernhof\" ins Leben gerufen, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut.
Trotz allem lassen sich zwei Kernbereiche herausstellen, die den Hauptanteil an den Übernachtungs- und Ankunftszahlen tragen. Dies sind die Regionen Berchtesgadener Alpen mit Reichenhaller Land und die Chiemgauer Alpen. Das Berchtesgadener Land mit den Hauptorten Berchtesgaden, Bischofswiesen, Königssee und Ramsau und der vorgelagerte Kurort Bad Reichenhall hatten 1997 rund 2,7 Millionen Übernachtungsgäste bei ca. 380000 Ankünften(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Davon entfällt ungefähr die Hälfte auf Bad Reichenhall. Die Chiemgauer Alpen sind vorwiegend ein Wintersportgebiet, in Ruhpolding, Inzell sowie Reit im Winkl befinden sich die bedeutendsten Skigebiete.
Das wichtigste Ausflugsziel ist der Königssee mit dem ihm umfassenden Alpen- und Nationalpark Berchtesgaden, der 47000 ha umfasst. Die Erschließungszone ist mit 8000 ha vergleichsweise gering gehalten, die Erholungszone ist mit 18000 ha ausgewiesen, auf die eigentliche Kernzone des Nationalparks entfallen 21000 ha. Trotz punktuellem Massentourismus, vor allem an den Wochenenden, bleibt es ein wichtiges Ziel die Kernzone möglichst unberührt zu lassen, zu diesem Zweck werden im Nationalpark wissenschaftliche Forschungen betrieben, landwirtschaftliche Nutzungen sind nur noch im beschränkten Umfang gestattet.
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