Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital war schon in den Gründungsverträgen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 vorgesehen. Trotz aller Fortschritte blieben jedoch viele Barrieren, die diesem Ziel im Wege standen. Erst die wirtschaftlichen Einbrüche der 70er und 80er Jahre und die Einsicht, daß Europa nur als Einheit gegen die Konkurrenz aus Amerika und Japan bestehen kann, führten zu einem Umdenken. 1985 setzten sich die 12 Mitgliedsstaaten der EG das Ziel, bis 1. Jänner 1993 alle noch vorhandenen Hindernisse zur Verwirklichung eines Binnenmarktes aus dem Weg zu räumen. Herzstück dieses großen Marktes von 347 Millionen EG-Bürgern sollten die vier Grundfreiheiten: Der freie Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen.
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