Politische Teilnahme und Demokratie - Demokratie heißt, dass sich Leute in ihre eigene Angelegenheit einmischen ( Max Frisch) - Ebenen der Teilhabe : EU Bund Länder Kommune - Beteiligungsformen / Möglichkeiten : - Wahlen ( also aktives (gewählt werden) und passives Wahlrecht - Interessengruppen wie Green Peace , Gewerkschaften - Bürgerinitiative, - Bürgerbegehen und Bürgerbescheid in kommunaler Ebene - Parteimitgliedschaft - Volksentscheid auf Bundesebene Grundgesetzbuch - Artikel 5 : - Meinungs- und Informationsfreiheit - Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und sie aus allg. zugänglichen Quellen zu unterrichten ist erlaubt - Pressefreiheit und Berichterstattungsfreiheit - Schranken in Vorschriften der allg. Gesetze und in gesetzlichen Bestimmungen zur Schutz der Jugend - Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei , aber Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue der Verfassung - Artikel 8 : - Versammlungsfreiheit - Alle Deutschen haben das Recht sich ohne Anmeldung, Erlaubnis und Waffen friedlich zu versammeln - Aber Versammlung unter freiem Himmel könnte dieses Recht durch ein Gesetz beschränkt sein - Artikel 9: - Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit - Alle Dt. das Recht Vereine und Koalitionen zu bilden - Vereinigungen, die dem Strafgesetz zuwiderlaufen , die sich gegen verfassungsmäßige Ordnung oder Gedanken der Völkerverständigung richten à verboten - Zur Wahrung und Förderung von Wirtschaft- und Arbeitsbedingungen hat jeder Berufstätige das Recht Vereinigungen zu bilden Ab jetzt Der Bund und die Länder - Artikel 20: - Staatsstrukturprinzip Widerstandsrecht - Bundesrepublik Dtl ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus durch Wahlen und Abstimmungen und durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung - Gesetzgebung an verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung an Recht und Gesetz gebunden - Gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will, haben die Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist - Artikel 21: - Parteien - Politische Willensbildung des Volkes - Gründung ist frei - Innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen - Müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Auskunft geben - Parteien, deren Ziel es ist den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, und die freiheitliche Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder beseitigen sind verfassungswidrig. - Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht - Näheres regeln Bundesgesetze Der Bundestag - Artikel 38 - Wahlrechtsgrundsätze, Rechtsstellung der Abgeordneten - Abgeordnete des Bundestages : Allgemeine unmittelbare freie gleiche und geheime Wahl - Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind die Vertreter des Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden - Wahlberechtigt und wählbar à Volljährigkeit - Näheres bestimmt das Bundesgesetz
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