Das Nationalbankgesetz(NBG) aus dem Jahr 1955 regelt die Rechtsverhätnisse der Notenbank. Die grundlegenden Aufgaben der OeNB werden im §2 des Gesetzes aufgezählt.
Durch die Teilnahme Österreichs an der Währungsunion und der Einführung des Euros musste das Nationalbankgesetz mit der NBG-Novelle 1998 und mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 neu gefasst werden.