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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Bedeutung von wahlen in einer parlamentarischen demokratie



Demokratie  Begriff: Volksherrschaft
 Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen
 Herrschaft beruft sich auf Willen des Volkes (Regierung ist rechenschaftspflichtig)
 zentrale Bedeutung: Prinzip der Gleichheit (Beteiligung des gesamten Volkes, Träger der Staatsgewalt)
 Art. 20, Absatz 2 GG: \"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt"
 parlamentarische D.: größte Macht liegt beim Parlament  Vertretung des Volkes (d.h. ohne Mehrheit im P. keine politischen Entscheidungen) Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig (Deutscher Bundestag)
 mehrere Möglichkeiten der Teilnahme an polit. Willensbildung (Mitarbeit in Parteien und Interessenverbänden, Demonstrationen, Engagement in Bürgerinitiativen, Wahlen)

Wahlen

 allgemeinste/wichtigste Mitwirkungsform (alle Staatsbürger können teilnehmen, es geht um polit. Macht)
 das Medium, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird
 durch Stimmabgabe beeinflussen Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung (künftige Ausrichtung der Regierungspolitik)
 in Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund: Recht der Wahl in festen Zeitabständen
 unterschiedliche Ebenen: Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
 Bundestag: alle 4 Jahre; Landtage: alle 4 Jahre
 Volk wählt also Abgeordnete die in seinem Namen Gesetze im Bundestag beschließen

 Wahlprinzipien
allgemeine W: jedem Staatsbürger steht Wahlrecht zu
beschränkte W.: bestimmte Personenkreise ausgeschlossen(Frauen, schwaches Eink.)
gleiche W.: jede Stimme gleiches Gewicht, gleiche Anz. Stimmen, Chancengleichheit
gestufte W.: bestimmten Wählern kommen mehr Stimmen zu als anderen (3-Kl.Wahl)
direkten W.: Wahlberechtigte entscheiden direkt über Mandate und Stellen
indirekte W.:Zwischeninstanz (Wahlmänner)2.WahlgangAuswahl aus Bewerbern
geheime W.: Stimmabgabe erfolgt verdeckt und anonym (Stimmzettel)
offene W.: offene Abgabe der Stimme (Handzeichen)
freie W.: kein Druck auf Wähler, Freiheit zu wählen
 in der BRD: Art.28/I und Art.38/I: Wahlen erfolgen allgemein, gleich, direkt, geheim, frei
 Chancengleichheit eingeschränkt (5%)
 keine Wahlpflicht, aktives Wahlrecht hat wer 18.LJ vollendet + Staatsangehörigkeit + mind. 3 Monate in Dt. lebt + nicht entmündigt + Verlust des Wahlrechts durch Verurteilung
 passives Wahlrecht wer volljährig ist (Vollendung 18. LJ) + aktives Wahlrecht besitzt









Wahlsysteme

 Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Mischwahl
 Unterscheidung nach Transformation der Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate

Mehrheitswahl
 Gedanke: Wahlgebiet  Wahlkreise; Abgeordneter ist Repräsentant eines Wahlkreises
 ist immer Wahl von Personen, Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wer Wahl gewonnen hat (absolute: 50% (Stichwahl), relative: Mehrheit der Stimmen)
 Zahl der Sitze  Zahl der von ihren Bewerbern gewonnen Wahlkreisen


Verhältniswahl
 nicht Personen sondern Parteien
 Mgl.: kleinere Parteien können Einfluss im Parlament geltend machen
 Anzahl der Abgeordnetensitze  Anteil Stimmen am Wahlergebnis (Proportionalwahl)

Mischwahl
 Kombination von beiden (personalisierte Verhältniswahl  Deutscher Bundestag)
 Hälfte von 656  relative Mehrheitswahl, übrige Hälfte (2.Stimme)  Landeslisten der einzelnen Parteien
 Mgl.: Splitten der Wahl (unterschiedliche Parteien in 1. und 2. Stimme)


Vorraussetzungen

 Grundlage: Auswahl zwischen mehreren tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art
 verschiedene miteinander konkurrierende Personen oder Personengruppen (Parteien)
 keine Konkurrenzsituation  keine Wahl
 gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen
 Wahlfreiheit des Wählers: Entscheidung frei, eigenverantwortlich, ohne Druck u. Zwang



Bedeutung

 Menschen die gemeinsame Interessen haben brauchen einen Sprecher
 Klassensprecher  Interessen der Schüler, Abgeordnete  Wähler, Regierung  Interessen des Staates
 Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens die für sie Staatsgewalt handhaben und in ihrem Auftrag regieren
 Grundvorgang des Verfassungslebens auf dem alles andere aufbaut, verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität
 durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln
 regelmäßige Wahlen beinhalten also das Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung
 Möglichkeit: veränderte Meinungen von anderen Personen vertreten lassen, Personen nicht wieder zu wählen die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben
 vor Wahlen  Wahlkämpfe der Parteien, Werbung durch (Plakate, Reden, Versammlungen, Handzetteln)
 Ausgaben  aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Teil aus Steuern
 für Parlaments- und Regierungswahlen: Wahlgesetze in allen Staaten
 Regelung: Wahlrechte der Bürger, Welches Wahlsystem???


Funktionen

 meist genutzte Möglichkeit um an polit. Willensbildung teilzunehmen
 Legitimationsfkt.: Votum des Wählers, Dokumentierung des polit. Willens des Volkesin nicht zu großen regelmäßigen Zeitabständen
 Partizipationsfkt.: Mgl. über personelle und sachliche Alternativen zu entscheiden, Wahl ist Akt der polit. Mitbestimmung
 Kontrollfkt.: Bürger können Amts- oder Mandatsträgern Amt entziehen oder bestätigen
 Integrationsfkt.: geben Gelegenheit zur Integration von Wählern und ihren gewählten Repräsentanten (Wahlbeteiligung > 90 %  gelungene Integration, Anerkennung des repräsentativen Systems in Deutschland)
 weitere: handlungsfähige Regierung, eine die Regierung wirksam kontrollierende Opposition

 
 

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