5.1 Mehrheitswahl/ 1. Stimme>
5.1.1 Definition Mehrheitswahl
Die Mehrheitswahl wird in relatives- und absolutes Mehrheitswahlrecht unterschieden. Beim relativen Mehrheitswalrecht, wird der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlgang in ein Parlament gewählt.
Beim absoluten Wahlrecht, wird der Kandidat in ein Parlament gewählt, der mehr als 50% der Stimmen erreicht. Dazu ist meist eine Zweitwahl erforderlich.
Das System der Mehrheitswahl ist gut für Zweiparteiensysteme geeignet.
5.1.2 Pro Argumente der Mehrheitswahl
o Personenwahl
Da das Wahlgebiet in Wahlkreise aufgeteilt und nur über Wahlkreise Mandate zu erringen sind, entsteht eine enge verb9indung zwischen Wählern und Kandidat. Der Wähler entscheidet bei seiner Stimmabgabe daher eher über Personen als über Parteien.
o Einfachheit
Bei der relativen Mehrheitswahl zeigt sich für den Wähler ein klarer Zusammenhang zwischen Stimmabgabe und Wahlergebnis (dem Gewinner gehört alles).
o Unabhängigkeit der Kandidaten
Die Kandidaten sind unabhängig gegenüber den Parteien. Sie wird durch die unmittelbare Verbindung gewährleistet.
o Verhütung der Parteienzersplitterung
Parteien die die relative Mehrheit der Wähler nicht auf sich vereinigen können, scheiden aus. Minderheiten haben nur in ihren Hochburgen eine Chance ein Mandat zu erringen.
o Zurückdrängung der Interessenverbände
Durch die Aufstellung von Kandidaten an der Basismüssen Interessengruppen Jeweils lokal wirksam werden und können ihre Interessen nur schwer durchsetzen.
o Stabile Regierung
Ein Mehrheitswahlsystem führt in der Regel zu Zweiparteiensystemen und somit zur Bildung stabiler Regierungen
5.1.3 Contra Argumente der Mehrheitswahl
o Ungleichheit des Stimmgewichts
Es besteht ein Ungleichgewicht der Stimmen, das im Extremfall dazu führen kann, dass auf Wahlgebiets ebene eine Partei absolut die meisten Stimmen errungen hat, im Parlament jedoch nur die zweitstärkste Partei stellt.
o Mangelnder Minderheitenschutz
Dieses Wahlsystem kann dazu führen, dass Minderheiten im Parlament ungenügend bzw. überhaupt nicht repräsentiert werden.
o Enttäuschung bei den Wählern
Diejenigen Wähler werden Frustriert sein, deren Stimmen unter den Tisch fallen.
o Erstarrung des Parteiensystems
Die Gründung neuer Parteien wird erschwert, da die Sperrklauseln faktisch wesentlich höher als im Verhältniswahlsystem mit eingebauter Hürde liegt.
o Lethargie in sicheren Wahlkreisen
In Wahlkreisen, in denen eine bestimmte Partei schon vor der Wahl als Sieger feststeht, erlahmt die politische Auseinandersetzung. Die überlegene Partei sieht keine Notwendigkeit zu kämpfen, die Unterlegene keine Chance zu siegen.
o Erdrutschartige Verschiebungen
Bei relativ geringfügigen Änderungen in der Stimmabgabe einzelner Wahlkreise können sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament erdrutschartig verändern.
5.2 Verhältniswahl/ 2. Stimme
5.2.1 Definition Verhältniswahl
Die Verhältniswahl hat das Ziel, allen politischen Gruppierungen nach ihrem Stimmanteil Plätze im Parlament zu geben. Die Parteien stehen in Vordergrund.
5.2.2 Pro Argumente der Verhältniswahl
o Gerechtigkeit
Das Wahlsystem zeichnet sich durch große Gerechtigkeit aus, da jede Stimme den gleichen Erfolgswert aufweist. Auch werden Minderheitengruppen entsprechend ihrer tatsächlichen Stärke repräsentiert, das die Anzahl der Sitze im Parlament der Anzahl der erzielten Stimmen entspricht.
o Spiegelbild der Wählerschaft
Bei reinen Verhältniswahlen entsteht ein fast getreues Abbild der Wählerschaft der in der Wählerschaft vorhandenen politischen Referenzen.
o Keine Wahlkreisgeometrie
Durch die Verrechnung der Wahlgebietsbasis besteht keine Möglichkeit der Manipulierung von Wahlergebnissen durch Wahlkreiseinstellungen im Interesse bestimmter Gruppen, wie sie beim Mehrheitswahlsystem häufig gegeben ist.
o Wertvolle Experten
Da eine Parteiführung großen Einfluss auf die Aufstellung der Landeslisten hat, können die für jedes Parlament notwendigen Experten, aber auch Quotenregelungen besser abgesichert werden.
o Dynamik des Parteilebens
Die Verhältniswahl ermöglicht neuen Parteien eher den Parlamentarischen Zugang und verhindert ein Kartell der bestehenden Parteien.
5.2.3 Contra Argumente der Verhältniswahl
o Erschwerung der Regierungsbildung
Sind viele Parteien im Parlament vertreten, wird die Regierungsbildung erschwert.
In einem Vielparteiensystem kann sie unmöglich werden.
o Rein formale Gerechtigkeit
Eine Minderheitenpartei kann innerhalb einer Regierungskoalition zu überproportional großem Gewicht gelangen.
o Zu starke Beeinflussung durch Interessengruppen
Die Parteien werden durch Interessengruppen unterwandert und dadurch zu stark beeinflusst. So kann die Funktionsfähigkeit des Parlaments gefährdet werden.
o Machtzuwachs der Parteienführung
Durch die Aufstellung von Listen erhalten die Parteiführungen weitere Machtpositionen.
o Parteienzersplitterung und Desintegration
Dieses Wahlsystem kann zur Zersplitterung des Parteiensystems führen, da die Hürden für den Einzug in das Parlament für neue & evt. systemfeindliche Parteien relativ gering liegen.
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